Stationäre Hospize
Die Arbeitsweise in einer Einrichtung dieser Art ist ganzheitlich, d.h. es werden neben dem Kranken auch seine Angehörigen - auch nach dem Tod des Patienten - begleitet. Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse, teilweise auch die Pflegekasse und der Hospizträger. Patienten müssen nichts zuzahlen.
Angebote des Hospizes
Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung des Patienten:
- Überwachung der Symptome der Erkrankung
- Linderung von Beschwerden, der Fokus liegt meist auf einer Schmerztherapie
- Unterstützung der Angehörigen bei der Begleitung
- Sterbebegleitung
- Unterstützung der Trauernden in Einzelgesprächen und Trauergruppen
Die ärztliche Betreuung wird meist von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen. Großer Wert wird auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr gelegt.
Wer kann in einem Hospiz aufgenommen werden?
Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn
- Eine Heilung der Erkrankung durch eine Krankenhausbehandlung vorliegt
- keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten besteht, z.B. durch ambulante Hospizdienste oder durch Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung,
- der Patient sich angemeldet
- der Arzt die Aufnahme aus medizinischer Sicht begründet hat.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Arzt erstellt eine medizinische Begründung, welche die Diagnose und eine Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz beinhaltet. Aufgrund dieses ärztlichen Gutachtens wird ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. Die notwendigen Antragsformulare sind beim Hospiz oder bei der Kasse erhältlich. In der Regel sollte vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse vorliegen.
Mehr Infos zur Finanzierung?
Grundsätzlich wird der Aufenthalt in einem stationären Hospiz von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Hospizträger finanziert. Patienten müssen nichts zuzahlen.
- Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zu den Kosten.
- Der Anteil der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad des Versicherten und wird in gleicher Höhe wie die Leistung bei vollstationärer Pflege gezahlt.
- Der Hospizträger kommt für die restlichen Kosten auf.