Ambulanter Pflegedienst / Sozialstationen
viele Menschen wollen in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben
Ambulante Dienste sind flächendeckend die Säule für die Unterstützung pflegender Angehöriger geworden und zudem ein Garant für den Verbleib der betroffenen Menschen in der häuslichen Umgebung - auch unter den Bedingungen von Pflegebedürftigkeit.
Neben der pflegerischen Versorgung bieten viele ambulante Dienste auch hauswirtschaftliche Leistungen an, ergänzt durch Angebote wie den Hausnotruf, Gesprächskreise für pflegende Angehörige oder gezielte Schulungen zur Unterstützung der pflegerischen Kompetenz.
Pflegeleistungen die durch eine ausgebildete Pflegefachkraft in der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, sogenannte Pflegesachleistungen, werden von der Sozialstation direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Praxistipp
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 3 können halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, eine Pflegeberatung im häuslichen Umfeld wahrnehmen. Termine für die Beratungseinsätze müssen eigenständig mit dem ambulanten Pflegedienst vereinbart werden.