Altenheime / Stationäre Pflegeeinrichtungen
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 770 bis 2.005 € für die Kosten der Pflege.
Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Für die vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten spezielle Regelungen.
Voraussetzungen
Vollstationäre Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung findet immer dann statt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der "Besonderheit des Einzelfalls" nicht in Betracht kommen und folglich eine sog. Heimbedürftigkeit besteht. Festgelegt wird dies von den Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem MDK
Besonderheiten im Einzelfall sind z.B.
- Fehlen einer Pflegeperson,
- Überforderung der Pflegeperson,
- Verwahrlosung des Pflegebedürftigen,
- Eigen- oder Fremdgefährdungstendenz des Pflegebedürftigen oder
- fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen.
Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt, eine Heimbedürftigkeit vorliegen und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.