Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Unterstützung und Hilfestellung durch Beratung sowie durch ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen. Die Hilfen zur Erziehung fördern Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und tragen zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien bei.
Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten, wenn nach Paragraph 27 Absatz 1 SGB VIII eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Hilfen zur Erziehung umfassen die Erziehungsberatung, die soziale Gruppenarbeit, die Erziehungsbeistandschaft, die sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tagesgruppe, die Vollzeitpflege, die vollstationäre Unterbringung und die intensivpädagogische Einzelbetreuung bzw. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.
Ziel der Maßnahmen sind u.a. eine positive psychische und kognitive Entwicklung des Kindes, die Wiederherstellung und Stabilisierung der familiären Erziehungskompetenz und somit Sicherstellung einer entwicklungsförderlichen, dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen entsprechende Umgebung.