Rechtliche Betreuung
In Deutschland bestehen für etwa 1,2 Millionen Menschen Rechtliche Betreuungen. Alter, Behinderung oder eine Krankheit verhindern, dass sie ihren Alltag alleine regeln können. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Suchterkrankung; wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen und nehmen kaum noch am gesellschaftlichen Leben teil. Die Rechtliche Betreuung ermöglicht diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte. Für die rechtlichen Angelegenheiten - und nur für diese - bekommen sie vom Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer der sie in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich betreuen soll. Dies umfasst die Beratung und Unterstützung und wenn nötig auch die tatsächliche Stellvertretung. Ziel ist es, dass alle Menschen rechts- und handlungsfähig bleiben, unabhängig von Krankheit, Behinderung oder Alter.
Die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung ist dennoch immer auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die Aufgabe der Betreuerinnen und Betreuer ist dabei die Sicherung und Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person.