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Thema

Armut

Armut beschreibt die Situation eines Menschen im Verhältnis zum jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld. 

Armut ist aber nicht nur eine Frage des relativ geringen Einkommens. Sie greift viel tiefer und hat oft gravierende Folgen für die Lebenswirklichkeit der Betroffenen. Ein geringes Einkommen führt häufig zu schlechterer Ernährung, Beeinträchtigungen der psychischen und physischen Gesundheit und der sozialen und kulturellen Teilhabe.

Gemäß den vom Statistischen Amt der EU (Eurostat) empfohlenen Schwellenwerten gilt demnach als arm, wer in einem Haushalt lebt, dessen Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Einkommen in der gesamten Bevölkerung beträgt. 

So unterstützt die Caritas beim Thema Armut

In der praktischen Arbeit der Caritas erleben wir unterschiedliche Gruppen von Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Nicht selten sind es prekäre Lebensbedingungen, das Scheitern von Bildungswegen oder Schicksalsschläge, die Menschen entmutigt haben und die die Aufnahme einer Erwerbsarbeit behindern. Viele Grundsicherungsbezieher sind erwerbstätig, aber der Lohn reicht nicht aus. Entweder, weil sie geringfügig oder in Teilzeit arbeiten oder weil ihr Arbeitsentgelt trotz Vollzeittätigkeit nicht reicht, um die Familie durchzubringen. Viele Bürgergeldempfänger haben die Schuldnerberatung in den letzten Monaten verstärkt kontaktiert, weil sie in Zeiten von Inflation und hohen Energiekosten mit dem Geld nicht mehr ausreicht.  

Für andere Gruppen erweist sich die Integration in den Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen als schwieriger und sie brauchen Unterstützung. Junge Mütter können beispielsweise wegen der Betreuung der Kinder ihre Ausbildung nicht abschließen, denn Kinderbetreuungsplätze sind oft rar. Für Menschen aus der Ukraine mangelt es an Angeboten zur Sprachförderung, mit denen der Grundstein für eine Integration in den Arbeitsmarkt gelegt werden kann. Unsere Beschäftigungsbetriebe berichten, dass erfolgreiche Integrationsangebote in Arbeit nicht mehr durchgeführt werden können, weil das Geld für Eingliederungsmaßnahmen fehlt. 

Positionen und Interessen der Caritas zum Thema Armut

Wir sehen es als Aufgabe der verbandlichen Caritas - aber auch der Medien, der politischen Diskussionsteilnehmer und der zivilgesellschaftlichen Akteure - durch eine sachliche Auseinandersetzung Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.  

Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip sichern allen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, das soziokulturelle Existenzminimum zu. Das Bürgergeld erhalten Menschen als Transferzahlung nach dem SGB II, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Es sichert ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe, das nicht in Frage zu stellen ist. Die verbandliche Caritas fordert seit langem eine nachvollziehbare Berechnung der Regelbedarfe, die das Existenzminimum verlässlich absichert. 

Auf Bürgergeld besteht ein Rechtsanspruch. Dennoch verzichten nicht wenige Menschen darauf, Anträge auf Leistungen zu stellen, die ihnen zustehen, z.B. aus Scham oder Überforderung. Hier müssen Bürokratie-Hürden weiter abgebaut werden. Antragsverfahren und Verwaltungsprozesse müssen modernisiert und vereinfacht werden. Dies betrifft auch dem Bürgergeld vorgelagerte Sicherungssysteme, z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag. Weitere Interessante Beiträge der Caritas: 

 

  • Fakten statt Polemik zum Bürgergeld
  • So muss Armut in Deutschland bekämpft werden

 

Zahlen und Daten zum Thema Armut

Aktuell arbeiten 46,19 Millionen Menschen, die Arbeitslosenquote ist mit 5,7 Prozent gering (Stand Oktober 2023). Die Erwerbstätigenquote ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird für das Jahr 2022 auf 76,9 Prozent beziffert (2005: 65,4 Prozent).  

Es ist deutlich in Frage zu stellen, warum die Debatte um die Einsparnotwendigkeiten nun gerade um die Höhe des untersten Sicherungsnetzes kreist, das aktuell einen Anteil von 3,8 Prozent des Sozialbudgets ausmacht und verfassungsrechtlich garantiert ist. Bürgergeld erhält jeder, der hilfebedürftig ist und seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Das kann auch vollzeitbeschäftigte Menschen - vorrangig Menschen mit Familienverantwortung - betreffen, deren Arbeitslohn nicht ausreicht. Besonders betroffen sind Personen, die im Niedriglohnsektor arbeiten oder hohe Lebenshaltungskosten haben, z.B. durch teure Mieten. Insgesamt waren im Juli 2023 5 503 000 Menschen regelleistungsberechtigt und erhielten Bürgergeld nach dem SGB II. Davon waren 1 557 000 Personen nicht erwerbsfähig (vor allem Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren). Von den 3 946 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren rund 1,7 Millionen Menschen im SGB II arbeitslos gemeldet. Damit erhielten ca. 2,2 Millionen erwerbsfähige Menschen Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ohne arbeitslos zu sein. Dies waren insbesondere Personen, die kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten oder noch zur Schule gingen bzw. studierten. Andere waren nicht arbeitslos, weil sie einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgingen, an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilgenommen haben oder arbeitsunfähig erkrankt waren. Zu berücksichtigen ist, dass von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 797 000 Menschen erwerbstätig waren und ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzt haben (umgangssprachlich als Aufstocker bezeichnet).  

Aktuelles zum Thema Armut

Ein knappes Jahr nach seiner Einführung hat die Debatte um das Bürgergeld vor dem Hintergrund der Erhöhung ab Januar 2024 um rund zwölf Prozent und der aktuellen Haushaltssituation wieder Fahrt aufgenommen. 

Dabei greift die aktuell geführte Debatte an zahlreichen Stellen deutlich zu kurz, zeichnet ein Zerrbild des Bürgergelds und diffamiert in vielerlei Hinsicht die Menschen, die auf das unterste Sicherungsnetz angewiesen sind. Viele Bürgergeldempfänger haben in den letzten Monaten verstärkt die Schuldnerberatung kontaktiert, weil sie in Zeiten von Inflation und hohen Energiekosten mit dem Geld nicht mehr auskommen. Die in der öffentlichen Auseinandersetzung transportierten Bilder von mutmaßlich faulen Bürgergeldbeziehenden, die sich mit staatlichen Leistungen ein schönes Leben machen, verkennen die Lebenswirklichkeit von Grundsicherungsbeziehern. Zudem polarisiert und gefährdet die Tonalität der politischen Auseinandersetzung den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in Zeiten multipler Krisen darf es nicht darum gehen, dass verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum polemisch zu diskreditieren und damit die Gesellschaft zu spalten. 

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