Stationäre Pflege
Bei stationärer Pflege erfolgt die Versorgung der Pflegebedürftigen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, also in einem Alten- bzw. Pflegeheim. Dort werden die Pflegebedürftigen unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Pflegefachkraft betreut und verpflegt. Das Angebot in diesen Einrichtungen umfasst das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege und soziale Betreuung.
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, wie z.B. übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in unseren entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen. Eine Liste der stationären Altenpflegeeinrichtungen im Bistum Mainz finden Sie im Downloadbereich.
Informationen zur Preisgestaltung
An den Pflegekosten beteiligt sich die Pflegekasse in den Pflegegraden 2 bis 5 mit einem pauschalen Leistungsbetrag. Die darüber hinaus gehenden Kosten sind durch den Pflegeheimbewohner als Eigenanteil zu tragen. Daneben müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten durch die Pflegebedürftigen selbst entrichtet werden. Bei vollstationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse ab 01. Januar 2022 zudem mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den pflegebedingten Eigenanteilen, der von der Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen abhängig ist. Der Zuschlag reicht von 5 Prozent bis höchstens 70 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Seit dem 01. Januar 2024 hat sich der Leistungszuschlag von 15 Prozent bis höchstens 75 Prozent erhöht.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Was genau zu den Leistungen der stationären Einrichtungen gehört, ist in Landesrahmenverträgen (siehe Downloadbereich) festgelegt. Ein wesentliches Gesetz, dass die Anforderungen an die Altenpflegeheime und die notwendigen Rahmenbedingungen festlegt, ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen bzw. das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Rheinland-Pfalz einschließlich der dazu gehörigen Durchführungsverordnungen (siehe Downloadbereich).