EVV ist die Abkürzung für "Erfahren - Verstehen - Vorsorgen". Das ist der Leitgedanke der umfassenden und unabhängigen Studie zur Aufklärung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz. Sie umfasst den Zeitraum ab 1945 bis heute. Die Begriffe machen deutlich, worum es geht: Erfahren, was geschehen ist. Verstehen, wie es dazu kommen konnte. Auf dieser Grundlage vorsorgen, dass so etwas nicht mehr passiert.

Fragen und Antworten zur EVV-Studie
Warum wird die EVV-Studie durchgeführt?
Vor Beauftragung der Studie gab es eine wichtige Erkenntnis: Im Bistum Mainz ist bei vielen Menschen Wissen über Fälle sexualisierter Gewalt vorhanden sowie darüber, wie Verantwortungsträger damit umgingen, wenn sie davon erfuhren. Hinzu kommt, dass die Aktenlage sehr uneinheitlich ist. Mit der EVV-Studie soll verborgenes Wissen ans Licht gebracht werden. Sexualisierte Gewalt ist Teil der Geschichte des Bistums Mainz und damit eine bleibende Herausforderung. Die Studie soll dazu beitragen, dass an allen Orten, in allen Gemeinden und Einrichtungen des Bistums Mainz dieses Thema aus der Tabu-Zone geholt und darüber gesprochen wird.
Warum wird erst jetzt so eine Studie durchgeführt?
Das Bistum hat sich bereits an der deutschlandweiten MHG-Studie (https://kurzelinks.de/pgny) beteiligt, deren Ergebnisse 2018 vorgestellt wurden (https://kurzelinks.de/9iww). Daran schloss sich die EVV-Studie an, die spezifisch auf das Bistum Mainz schaut und tiefer geht. Ähnlich verfahren auch die anderen Bistümer in Deutschland.
Was sind die Ziele der EVV-Studie?
Die Studie geht vor allem drei Fragen nach. Erstens: Gab und gibt es Strukturen im Bistum Mainz, die die Ausübung sexualisierter Gewalt befördert bzw. nicht verhindert haben? Zweitens: Wie wurde mit Fällen sexualisierter Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Mainz umgegangen? Drittens: Haben im Bistum Mainz von 1945 bis heute bisher unbekannte Fälle von sexualisierter Gewalt stattgefunden? Welche Ergänzungen und Weichenstellungen ergeben sich aus diesen Erkenntnissen für das präventive Handeln im Bistum Mainz?
Wer hat den Auftrag ausgearbeitet?
An den Beratungen vor Auftragsvergabe waren neben Vertretern des Bistums auch externe Expertinnen und Experten, unter anderem eine Trauma-Medizinerin, eine Fachanwältin für Strafrecht, eine Kriminalkommissarin, der damalige Landesvorsitzende des Weißen Rings und eine Leiterin eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe (MädchenHaus gGmbH) beteiligt. Die Opferperspektive war dabei stets im Blick.
Wer führt die Studie durch?
Das Bistum Mainz hat im Juni 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber zur Durchführung der Mainzer Studie beauftragt (https://kurzelinks.de/13cv). Das Bistum hat sich für Rechtsanwalt Weber entschieden, da er durch seine Studie zu den Regensburger Domspatzen auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen konnte, und er sich im Rahmen dieser Studie hohes fachliches und persönliches Ansehen erworben hat (https://kurzelinks.de/4bpo). Zudem hat das Aufklärungsprojekt der Regensburger Domspatzen Folgendes gezeigt: Es ist notwendig, über die reine Aktenauswertung hinaus das Gespräch mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern zu suchen, um bisher unbekanntes Wissen zu heben. Die EVV-Studie wird dabei nicht allein von Rechtsanwalt Weber, sondern gemeinsam mit seinem Team bearbeitet. Im Oktober 2020 hat Rechtsanwalt Weber einen Zwischenbericht vorgelegt (https://kurzelinks.de/eo65).
Ist Rechtsanwalt Weber wirklich unabhängig?
Als Auftraggeber der Studie hat das Bistum Mainz Rechtsanwalt Weber bezahlt, da diese personal- und zeitintensive Arbeit nicht kostenlos zu erledigen ist. Die Studieninhalte und -ziele wurden vom Team Weber vorgeschlagen und vor Beauftragung in der unabhängigen Aufarbeitungskommission ausführlich diskutiert und beraten. Das Bistum hat bei der Durchführung der Studie auf jede Einflussnahme verzichtet. Rechtsanwalt Weber hat immer betont, dass an seiner Unabhängigkeit kein Zweifel besteht.
Was ist das Besondere an der Mainzer Studie?
Die Studie ist keine reine Aktenauswertung. Rechtsanwalt Weber hat stattdessen Gespräche mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern geführt. Zu diesen Gesprächen gab es zahlreiche Aufrufe. Hier liegt der Schwerpunkt der Studie. Die Gespräche wurden mit dem Datenmaterial des Bistums Mainz abgeglichen. Es wurden nicht nur sexuelle Gewalt und sexualisierte Grenzüberschreitungen von Geistlichen untersucht, sondern auch von anderen Beschäftigten des Bistums Mainz und ehrenamtlich Tätigen. Ein weiterer Fokus liegt auf Abhängigkeitsverhältnissen. Aus der Dokumentation und Bewertung der Geschehnisse soll dann die Fähigkeit erwachsen, in Zukunft Situationen und Konstellationen zu erkennen, die sexuellen Missbrauch begünstigen oder ermöglichen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Studie verfolgt das Team um Rechtsanwalt Weber keinen rein juristischen, sondern einen interdisziplinären wissenschaftlichen Forschungsansatz. Das wird er bei der Vorstellung der Studie näher erläutern.
Wie wird die Studie veröffentlicht?
Am Freitag, 3. März 2023, um 11 Uhr wird Rechtsanwalt Weber die Ergebnisse der EVV-Studie im Rahmen einer Pressekonferenz in Mainz vorstellen. Zu diesem Zeitpunkt wird die Studie auf der Internetseite des Anwalts www.uw-recht.org online gestellt, sodass es jedem möglich ist, die Studie zu lesen. Die Pressekonferenz kann über einen Livestream über www.uw-recht.org verfolgt werden. Auch die Leitung des Bistums Mainz wird an diesem Tag erstmals die Ergebnisse der Studie kennenlernen.
Wo finde ich weitere Antworten des Bistums Mainz auf meine Fragen?
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