EVV ist die Abkürzung für "Erfahren - Verstehen - Vorsorgen". Das ist der Leitgedanke der umfassenden und unabhängigen Studie zur Aufklärung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz. Sie umfasst den Zeitraum ab 1945 bis heute. Die Begriffe machen deutlich, worum es geht: Erfahren, was geschehen ist. Verstehen, wie es dazu kommen konnte. Auf dieser Grundlage vorsorgen, dass so etwas nicht mehr passiert.
Fragen und Antworten zur EVV-Studie
Warum wurde die EVV-Studie durchgeführt?
Vor Beauftragung der Studie gab es eine wichtige Erkenntnis: Im Bistum Mainz ist bei vielen Menschen Wissen über Fälle sexualisierter Gewalt vorhanden sowie darüber, wie Verantwortungsträger damit umgingen, wenn sie davon erfuhren. Hinzu kam, dass die Aktenlage sehr uneinheitlich war. Mit der EVV-Studie sollte verborgenes Wissen ans Licht gebracht werden. Sexualisierte Gewalt ist Teil der Geschichte des Bistums Mainz und damit eine bleibende Herausforderung. Die Studie hat dazu beigetragen, dass an allen Orten, in allen Gemeinden und Einrichtungen des Bistums Mainz dieses Thema aus der Tabu-Zone geholt und darüber gesprochen wird.
Warum wurde erst jetzt so eine Studie durchgeführt?
Das Bistum hat sich bereits an der deutschlandweiten MHG-Studie (https://kurzelinks.de/pgny) beteiligt, deren Ergebnisse 2018 vorgestellt wurden (https://kurzelinks.de/9iww). Daran schloss sich die EVV-Studie an, die spezifisch auf das Bistum Mainz schaut und tiefer geht. Ähnlich verfahren auch die anderen Bistümer in Deutschland.
Was waren die Ziele der EVV-Studie?
Die Studie ging vor allem drei Fragen nach. Erstens: Gab und gibt es Strukturen im Bistum Mainz, die die Ausübung sexualisierter Gewalt befördert bzw. nicht verhindert haben? Zweitens: Wie wurde mit Fällen sexualisierter Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Mainz umgegangen? Drittens: Haben im Bistum Mainz von 1945 bis heute bisher unbekannte Fälle von sexualisierter Gewalt stattgefunden? Welche Ergänzungen und Weichenstellungen haben sich aus diesen Erkenntnissen für das präventive Handeln im Bistum Mainz ergeben?
Wer hat den Auftrag ausgearbeitet?
An den Beratungen vor Auftragsvergabe waren neben Vertretern des Bistums auch externe Expertinnen und Experten, unter anderem eine Trauma-Medizinerin, eine Fachanwältin für Strafrecht, eine Kriminalkommissarin, der damalige Landesvorsitzende des Weißen Rings und eine Leiterin eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe (MädchenHaus gGmbH) beteiligt. Die Opferperspektive war dabei stets im Blick.
Wer führte die Studie durch?
Das Bistum Mainz hat im Juni 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber zur Durchführung der Mainzer Studie beauftragt (https://kurzelinks.de/13cv). Das Bistum hat sich für Rechtsanwalt Weber entschieden, da er durch seine Studie zu den Regensburger Domspatzen auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen konnte, und er sich im Rahmen dieser Studie hohes fachliches und persönliches Ansehen erworben hat (https://kurzelinks.de/4bpo). Zudem hat das Aufklärungsprojekt der Regensburger Domspatzen Folgendes gezeigt: Es ist notwendig, über die reine Aktenauswertung hinaus das Gespräch mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern zu suchen, um bisher unbekanntes Wissen zu heben. Die EVV-Studie wurde dabei nicht allein von Rechtsanwalt Weber, sondern gemeinsam mit seinem Team bearbeitet.
Ist Rechtsanwalt Weber wirklich unabhängig?
Als Auftraggeber der Studie hat das Bistum Mainz Rechtsanwalt Weber bezahlt, da diese personal- und zeitintensive Arbeit nicht kostenlos zu erledigen war. Die Studieninhalte und -ziele wurden vom Team Weber vorgeschlagen und vor Beauftragung in der unabhängigen Aufarbeitungskommission ausführlich diskutiert und beraten. Das Bistum hat bei der Durchführung der Studie auf jede Einflussnahme verzichtet. Rechtsanwalt Weber hat immer betont, dass an seiner Unabhängigkeit kein Zweifel besteht.
Was ist das Besondere an der Mainzer Studie?
Die Studie ist keine reine Aktenauswertung. Rechtsanwalt Weber hat stattdessen Gespräche mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern geführt. Zu diesen Gesprächen gab es zahlreiche Aufrufe. Hier liegt der Schwerpunkt der Studie. Die Gespräche wurden mit dem Datenmaterial des Bistums Mainz abgeglichen. Es wurden nicht nur sexuelle Gewalt und sexualisierte Grenzüberschreitungen von Geistlichen untersucht, sondern auch von anderen Beschäftigten des Bistums Mainz und ehrenamtlich Tätigen. Ein weiterer Fokus liegt auf Abhängigkeitsverhältnissen. Aus der Dokumentation und Bewertung der Geschehnisse soll dann die Fähigkeit erwachsen, in Zukunft Situationen und Konstellationen zu erkennen, die sexuellen Missbrauch begünstigen oder ermöglichen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Studie verfolgt das Team um Rechtsanwalt Weber keinen rein juristischen, sondern einen interdisziplinären wissenschaftlichen Forschungsansatz. Dies konnte bei der Vorstellung der Studie näher erläutert werden.
Wie wurde die Studie veröffentlicht?
Die Ergebnisse der EVV-Studie wurden im Rahmen einer Pressekonferenz in Mainz am Freitag, 3. März 2023, um 11:00 Uhr von Rechtsanwalt Weber vorgestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Studie auf der Internetseite des Anwalts www.uw-recht.org online gestellt, sodass es jedem möglich war, die Studie zu lesen. Die Pressekonferenz konnte über einen Livestream über www.uw-recht.org verfolgt werden. Auch die Leitung des Bistums Mainz hat an diesem Tag erstmals die Ergebnisse der Studie kennengelernt.
Wo finde ich weitere Antworten des Bistums Mainz auf meine Fragen?
Weitere Fragen und Antworten des Bistum Mainz finden Sie hier.