Personal
Der Personalleiter ist verantwortlich für die Umsetzung der für das Personalwesen relevanten Beschlüsse des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die arbeitsrechtliche und sonstige Beratung des Vorstandes in allen Personalangelegenheiten und die Personalentwicklung in der Geschäftsstelle. Er ist Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Personal und nimmt an den Verhandlungen des Vorstandes mit der Mitarbeitervertretung teil.
Weiterführende Informationen zur Arbeit der Dienstgeber in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas unter www.caritas-dienstgeber.de