Existenzsicherung
Die Existenzsicherung im Sozialrecht soll alle Ausgaben für Miete, Abschläge für den Strom- und Energieversorger, Lebensmittel, Kleidung und die Krankenversicherung beinhalten. Die "soziokulturelle Existenzsicherung" geht über das reine Überleben eines Menschen hinaus. Dieser Begriff wurde durch die Sozialgerichte geprägt: Demnach gehört ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, politischer und kultureller Teilhabe dazu, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
Das Existenzminimum errechnet sich aus dem sogenannten Regelbedarf. Dieser sollte alle Kosten beinhalten, die aus Sicht des Gesetzgebers notwendig sind, um das eigene Überleben zu sichern. Auch die Bedarfe von Kindern fließen hier mit ein. Für einen alleinstehenden Erwachsenen ohne Kinder liegt das sozialhilferechtliche Existenzminimum im Jahr 2024 bei 563 Euro pro Monat.
Die Sicherung des Existenzminimums ist ein gesetzlich geregelter Leistungsanspruch, es ist kein Almosen.