Vergütungsverhandlungen
Einrichtungen und Dienste der Alten-, Kinder- und Jugend-, sowie der Eingliederungshilfe können ihre Entgelte nicht eigenständig gestalten, sondern müssen diese mit den Kostenträgern verhandeln. Die sogenannten Vergütungsverhandlungen sind immer dann notwendig, wenn sich die Kosten erhöhen und die bestehenden Entgelte nicht mehr auskömmlich sind.
Die Vergütungsverhandlungen sind äußerst komplex und bedürfen einer umfangreichen Vorbereitung.
Das Referat Altenhilfe und Betriebswirtschaft des Caritasverbands für die Diözese Mainz berät zu anstehenden Vergütungsverhandlungen bei Neugründungen, bei Umstrukturierungen oder für Bestandseinrichtungen und führt diese auch durch.
Wir unterstützen bei der Anfertigung von Antragsschriften oder bei der Kalkulations-Erstellung auf Basis der tatsächlichen Kosten sowie prospektiver Entwicklungen und Annahmen. Diese Kalkulation wird von uns in Bezug auf Personal- und Sachkosten plausibilisiert. Wir führen die Verhandlung mit den Kostenträgern durch, prüfen die Angebote der neuen Vergütungssätze und begleiten bei Nichteinigung mit den Kostenträgern das Schiedsverfahren.
Bei Fragen oder Interesse zur Durchführung einer Vergütungsverhandlung setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.