Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird finanziell durch die Pflegekassen und durch die gesetzlichen Krankenkassen (nur Kurzzeitpflege) gemäß §39 SGB V, unterstützt.
Der Kostenaufwand wird jeweils für maximal 4 Wochen im Jahr übernommen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Betreuung und Pflege für maximal 8 Wochen im Jahr von der Pflegekasse übernommen werden.
Ziel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist es, die Ressourcen der Kurzzeitpflegegäste zu fördern, um sie auf das Leben in den eigenen vier Wänden vorzubereiten.
Kurzzeitpflege bietet sich zum Beispiel an,
• wenn die häusliche Pflege noch organisiert werden muss
• wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt
• um zu testen, ob die stationäre Pflege eine sinnvolle Alternative zum Leben zu Hause ist
Verhinderungspflege bietet sich zum Beispiel an,
• wenn pflegende Angehörige von ihrer Aufgabe pausieren möchten
• wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten
• um Zeit zu überbrücken, wenn der Pflegende durch Krankheit ausfällt