Ambulante Wohngemeinschaften - Gemeinschaftliches Leben im Alter
Die Wohngemeinschaften haben eine Größe von max. 12 Personen und orientieren sich eng an der häuslichen Lebensform der Mieter. Gemeinsam mit Alltagsbegleitern wird der Tag gestaltet. Sofern sich ein individueller pflegerischer oder behandlungspflegerischer Bedarf ergibt, kann diese im häuslichen Umfeld durch einen vertraglich gebundenen gemeinsamen Pflegedienst erbracht werden. Daher ist diese Wohnform eine ambulante Versorgung.
Die Selbstbestimmung der Mietenden nimmt in dieser Wohnform einen besonderen Stellenwert ein. Mietende bzw. deren gesetzliche Vertreter haben hinsichtlich der Belegung der Wohngemeinschaft und der pflegerischen Versorgung ein gewichtiges Entscheidungsrecht. Gerade das Zusammenwirken von Angehörigen und der in den Wohngemeinschaften arbeitenden Menschen ist von entscheidender Bedeutung für das Gelingen dieser Wohnform und die Lebensqualität für die betroffenen Menschen.