Der Aufsichtsrat
Foto v.l. Franz-Josef Kiefer, Prof. Dr. Markus Reitz, Patrick Landua, Aufsichtsratsvorsitzender Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Yvonne Fritz, Tamara Fürstin von Clary und Aldringen, Dr. Stephan Hölz.Foto: DiCV Mainz e.V.
Der Aufsichtsrat des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. hat derzeit sieben Mitglieder. Der von Bischof Kohlgraf berufene Vorsitzende ist Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz.
Weitere Mitglieder werden von der Vertreterversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, derzeit sind dies die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Yvonne Fritz, Tamara Fürstin von Clary und Aldringen, Dr. Stephan Hölz, Franz-Josef Kiefer, Patrick Landua und Prof. Dr. Markus Reitz.
Nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder dürfen hauptamtliche Vertreter caritativer Einrichtungsträger sein.
Die oder der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. wird vom Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt.
Dem Aufsichtsrat des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. obliegt
- die Wahl, Anstellung und Abwahl der Vorstandsmitglieder
- die Förderung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes und die zu diesem Zweck er-forderliche Anforderung der Information über die Angelegenheiten des Verbandes
- die Erarbeitung einer Stellungnahme zu Jahresabschluss, Wirtschaftsplan sowie Tätigkeits- und Finanzberichtes des Vorstandes zur Vorlage bei der Vertreter-versammlung und die Erstellung eines eigenen Tätigkeitsberichtes
- die Entscheidung über Art und Umfang der jährlichen Rechnungsprüfung, die Erteilung der Prüfungsaufträge und die Entgegennahme des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses,
- gemeinsam mit dem Vorstand die Vorbereitung der Sitzungen der Vertreter-versammlung
- die Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes,
- auf Antrag des Vorstandes die Entscheidung über die Zustimmung zu den Rechtsgeschäften nach § 20 Abs.1 und weiterer nach der Geschäftsordnung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte
- der Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand
- der Beschluss von Grundsätzen und Richtlinien für die Leitung der Verbands-geschäftsstelle und der Einrichtungen des Verbandes durch den Vorstand
- die Bestellung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates von Unternehmensbeteiligungen des Verbandes
- die Mitwirkung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nach den Satzungen der Bezirkscaritasverbände