Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung setzt sich zusammen aus
- jeweils einer oder einem von den Bezirkscaritasverbänden zu entsendenden Vertreterin oder Vertreter der persönlichen Mitglieder
- jeweils einer oder einem von den Bezirkscaritasverbänden zu entsendenden Vertreterin oder Vertreter der Kirchengemeinden
- jeweils einer oder einem von den Bezirkscaritasverbänden zu entsendenden Ver-treterin oder Vertreter der sonstigen korporativen Mitglieder der Bezirkscaritasverbände
- jeweils zwei weiteren von den Bezirkscaritasverbänden zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter,
- jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der korporativen Mitglieder des Verbandes, die mindestens in zwei Verbandsgebieten der Bezirkscaritasverbände der Diözese Mainz soziale Einrichtungen betreiben
- jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter der Fachverbände im Verbands-gebiet
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Sachausschusses "Caritative und soziale Aufgaben" der Diözesanversammlung
- einer oder einen von den Mitarbeitervertretungen des Verbandes gemeinsam entsandte Vertreterin oder Vertreter
Die Vertreterversammlung nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- die Wahl und Abberufung der auf vier Jahre zu wählenden Mitglieder des Caritas-Aufsichtsrates
- die Wahl der in die Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes e. V. zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter
- die Feststellung des Jahresabschlusses und des für das kommende Jahr geltenden Wirtschaftsplans
- die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeits- und Finanzberichtes des Vorstandes mit der Stellungnahme des Caritas-Aufsichtsrates und des Tätigkeits-berichtes des Caritas-Aufsichtsrates,
- die Entlastung des Vorstandes und des Caritas-Aufsichtsrates
- die Beschlussfassung über Grundsätze zur Aufnahme von persönlichen und korporativen Mitgliedern durch den Verband und die Bezirkscaritasverbände sowie die Ordnung für die Mitgliedsbeiträge
- die Beschlussfassung über verbindliche Rahmenregelungen, Grundsätze und Handlungsanweisungen zur Herbeiführung gemeinsamen Handelns der im Verband zusammengefassten Caritas der Diözese Mainz und dem Schutz des Ansehens der Caritas
- die Beratung und Entscheidung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie die verbindliche Beschlussfassung über die Wahrnehmung der Aufgaben der im Verband zusammengefassten Caritas der Diözese Mainz
- die Beschlussfassung über die Errichtung der diözesanen und Landesarbeits-gemeinschaften und deren Ordnungen