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  • Differenzierte Betrachtung beim Tarifvertrag Altenpflege nötig
Oft missachtet, immer wichtig: RESPEKT
Nachricht Caritas im Bistum Mainz

Differenzierte Betrachtung beim Tarifvertrag Altenpflege nötig

Nachteile für Caritas-Beschäftigte befürchtet

Mainz. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat am 25. Februar den Antrag des Pflegearbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di auf eine Allgemeinverbindlicherklärung des von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrags in der Pflege durch das Bundesarbeitsministerium abgelehnt. Hierzu äußern sich die Diözesancaritasdirektorinnen Nicola Adick und Regina Freisberg:

"Auch, wenn wir die Kritik an dieser Entscheidung ernst nehmen und zum Dialog bereit sind - so vermissen wir in der aktuellen Debatte eine differenzierte Betrachtung. Die autark agierende und paritätisch besetzte Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat nach reiflicher Überlegung und intensivem Diskurs eine Entscheidung getroffen, für die es aus unserer Sicht als Dienstgeber nachvollziehbare Argumente gibt.

In unseren Augen stellt der vorgelegte Tarifvertrag im Vergleich zum caritaseigenen Tarifvertrag keine Verbesserung dar. Wir befürchten sogar negative Auswirkungen für die Beschäftigten der Caritas. Unstreitig bezahlen wir als Dienstgeber der Caritas schon jetzt oberhalb des branchenüblichen Tarifs. Bei einer Zustimmung wäre dieses Lohnniveau in Gefahr gewesen, da Kostenträger unter Berufung auf den Tarifvertrag eine Refinanzierung hätten verweigern können. Auch hätte die einseitige Allgemeinverbindlicherklärung einen massiven Eingriff in den Dritten Weg bedeutet. Die für ihn charakteristische Aushandlung in paritätisch besetzten Kommissionen hat sich seit Jahrzehnten bewährt.

Wie Caritas-Präsident Peter Neher bereits gestern deutlich gemacht hat, werden wir uns als Caritas weiterhin und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einsetzen. Es braucht mehr Freiheiten in der unternehmerischen Ausgestaltung der Versorgungsprozesse und des Personaleinsatzes in den Einrichtungen und Diensten mit insgesamt mehr Personal."

Die aus 62 Personen bestehende Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas setzt sich aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite zusammen. Sie gestaltet das Arbeitsrecht für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland und beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind mehr als 160.000 Mitarbeitende in der Altenpflege beschäftigt. Im Bistum Mainz arbeiten in 53 Diensten und Einrichtungen der Caritas-Altenpflege rund 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bei Rückfragen:
Burkhard Tscheschner, Referent für Arbeitsrecht und Sozialrecht im DiCV Mainz
Tel. 06131 2826 237 

 Februar 2021

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Der Deutsche Caritasverband engagiert sich schon lange für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist nicht die einzige Möglichkeit. Es braucht eine umfassende Reform des gesamten Pflegesystems. Nur so kann der Beruf attraktiv für junge Menschen sein und gute Pflege angeboten werden.

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