Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wer kann an den Fortbildungen teilnehmen?
Unser Fortbildungsangebot richtet sich an Mitarbeitende der Verbände und Einrichtungen der Caritas im Bistum Mainz und deren Mitglieder.
Wie melden Sie sich an?
Sie können sich bis Ablauf der Anmeldefrist über den zur Verfügung gestellten Anmeldelink anmelden.
Wann erhalten Sie Zu-/Absagen oder einen Wartelistenplatz?
Wenige Minuten nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse, welche eine Zusammenfassung Ihrer Angaben enthält. Eine feste Zusage erhalten Sie spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist. Wir vergeben max. 5 Wartelistenplätze pro Fortbildung.
Bitte beachten Sie, dass die individuelle Mindestteilnehmerzahl erreicht werden muss, damit die Veranstaltung stattfinden kann.
Wie hoch ist der Teilnehmerbeitrag? Wann ist er zu entrichten? Wann erhalten Sie eine Einladung?
Pro angemeldete Person berechnen wir den in der Ausschreibung genannten Betrag.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung an den Rechnungsempfänger gesendet und ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Jede/-r Teilnehmende erhält in der Regel mit der Zusage per E-Mail alle wichtigen Informationen spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht an der Fortbildung teilnehmen können? Wie hoch sind die Stornokosten?
Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bitten wir um eine schriftliche Nachricht per E-Mail an: personalentwicklung@caritas-bistum-mainz.de
Ihre Abmeldung ist
- bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei,
- bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn zu 50 % kostenpflichtig,
- danach zu 100 % kostenpflichtig.
Veranstaltungen mit mehreren Kursabschnitten
Besteht die Veranstaltung aus mehreren Teilen, ist die Teilnahme an allen Kursabschnitten verpflichtend. Die Teilnahmegebühren werden für den gesamten Kurs berechnet.
Gibt es Teilnahmebescheinigungen?
Teilnehmende erhalten von uns eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Fortbildung.
Bei Fehlzeiten prüfen wir, ob eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden kann oder ein Nachholen versäumter Zeiten möglich ist. Kosten werden für den gesamten Kurs berechnet.
Wann sagt der Veranstalter eine Fortbildung ab?
Veranstaltungen können von uns abgesagt werden,
- wenn der Dozent ausfällt,
- wenn die Teilnehmendenanzahl nicht erreicht wird oder
- aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches des DiCV Mainz.
Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, werden wir Sie unverzüglich informieren. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Welche Änderungen behält sind der Veranstalter vor?
Der DiCV Mainz behält sich vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische (z. B. räumliche / zeitliche) Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern und sie sich in einem für die Teilnehmenden zumutbaren Rahmen befinden.
Weiterhin behält der DiCV Mainz sich vor, die vorgesehenen Referent:innen im Bedarfsfall (z. B. Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Welche Haftung übernehmen wir?
Jegliche Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.