Welche Auswege aus den Schulden gibt es?
Nun wissen Sie, wo Sie stehen, wie schwer Ihr Gepäck ist und was Ihnen auf Ihrem Weg an „Proviant“ zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welcher (Aus)Weg möglich ist, um die Schulden in den Griff zu bekommen.
Verhandlungen mit dem Ziel der Regulierung können als Lösung beinhalten:
- Vergleich durch Einmal- oder Ratenzahlung (oder Mischformen). Das heißt, die Schulden werden einschließlich Zinsen und Kosten festgeschrieben. Gläubiger und Schuldner kommen sich bei einem Vergleich entgegen. Der Schuldner zahlt „freiwillig“, ohne staatlichen Zwang. Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderung.
Vergleiche setzen immer voraus, dass Geld vorhanden ist. Sollten Sie den Vergleichsbetrag von Verwandten oder Freunden erhalten, klären Sie vorab, ob eine Gegenleistung (Geld, Hilfen, Besuche ...) erwartet wird.
- Erlass der Forderung durch Niederschlagung oder Begnadigung (zum Beispiel: Schulden bei Gericht, GEZ, Ämter ...), oder der völlige Verzicht auf die Forderung. Der Antrag sollte gut und ausführlich begründet werden.
Bei allen Regulierungsverhandlungen ist zu beachten, dass die Interessen der Gegenseite berücksichtigt werden müssen. Gläubiger können nicht gezwungen werden, auf noch so „gute“ Angebote einzugehen.
- Das Insolvenzverfahren ist ein gesetzlich genau geregeltes Verfahren mit dem Ziel der Schuldenbefreiung. Für aktiv Selbständige und unter bestimmten Voraussetzungen auch ehemals selbständig Tätige ist das Regelinsolvenzverfahren, für alle anderen das Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen. In beiden Verfahren müssen alle Mitwirkungspflichten erfüllt werden, um nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten. Einen Ratgeber zum Verbraucherinsolvenzverfahren sollten Sie in Ihrer Schuldnerberatungsstelle erhalten. Müssen Sie aktuelle Miet- beziehungsweise Energieschulden, Geldstrafen oder Schadenersatz aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen bezahlen, ist das Insolvenzverfahren möglicherweise gegenwärtig nicht der richtige Weg.
- Wenn die vorgenannten Wege für Sie aktuell nicht begehbar sind, müssen Sie vorübergehend mit den Schulden leben. Sie sollten sich umfassend über Ihre Rechte als Schuldner informieren, um unberechtigte Forderungen und Zwangsvollstreckungshandlungen abzuwehren. Der Ratgeber und die ausliegenden Faltblätter geben Ihnen eine erste Hilfestellung.