Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst bietet Interessierten die Möglichkeit, sich zeitlich befristet sozial zu engagieren, um damit neue Erfahrungen zu sammeln.
Freiwilliges Engagement wird überwiegend als praktische Hilfstätigkeit in der Begleitung, Betreuung, Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen unter Anleitung geleistet. Ebenso sind auch Tätigkeiten im technischen Dienst, in Küche und Hauswirtschaft oder im Verwaltungsbereich möglich. Immer bringen Sie Ihre persönlichen Kompetenzen und Lebenserfahrungen mit ein.
Neu ist der Freiwilligendienst in der Pastoral. Jeweils ab 01. September kann man im Bistum Mainz als Freiwillige(r) in der Seelsorgearbeit einer Pfarrgemeinde mitarbeiten. Das geht entweder im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) in der Pastoral.
Ein Dienstbeginn ist grundsätzlich zu jeder Zeit zum Monatsersten für 6 oder mehr Monate möglich.
Freiwillige über 27 Jahre können ebenfalls ihren Dienst zu jeder Zeit beginnen.
Bei einem 12-monatigen BFD sind für alle Freiwilligen unter 27 Jahren 25 Bildungstage und für Freiwillige über 27 mindestens 12 Bildungstage vorgeschrieben. Für Freiwillige mit einer anderen Dienstdauer werden die Bildungstage anteilig angeglichen.
Die Organisation dieser Seminare, mit Ausnahme des politischen Seminares, liegt dabei in den Händen des Caritasverbandes. Ziele der Bildungsarbeit sind vor allem die persönliche Begleitung durch das freiwillige Engagement. Wir wollen allen Freiwilligen ein hohes Maß an Partizipation in der Ausgestaltung der Seminare ermöglichen und somit nah an den Bedürfnissen und Fragen der Freiwilligen ansetzen. Neben der Reflexion der Arbeit in den Einsatzstellen sollen die Themen den Freiwilligen Orientierung in persönlichen und gesellschaftlichen Fragen bieten und die Grundlage für eine selbstständige, solidarische Gestaltung des eigenen Lebensweges bilden.
Zusätzlich zu den Seminaren werden alle Freiwilligen, die ein ganzes Jahr BFD absolvieren, mindestens einmal während des Dienstes in den Einsatzstellen Reflexionsgespräch besucht, um ein gemeinsames Reflexionsgespräch mit den Anleitungen zu führen, die für die fachliche Begleitung in der jeweiligen Einsatzstelle verantwortlich sind.
Bei einer Vollzeitstelle beträgt das Entgelt 190,- EURO (Taschengeld) und eine Verpflegungskostenpauschale von 288,- EURO also insgesamt 478,- EURO im Monat. Bei einer Teilzeitstelle für ältere Freiwillige (20,5 Std.) z.B. 387,87 EURO pro Monat.
Weitere Leistungen:
Alle Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken, Renten, Arbeitslosen, Pflege und Unfallversicherung) werden übernommen. Damit kann Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden! Anspruch auf Kindergeldbezug bleibt bestehen. Der BFD wird als Wartesemester anerkannt und zählt als fachpraktischer Teil zur Erlangung der Fachhochschulreife. Am Ende erhält jeder eine Dienstzeitbescheinigung und ein qualifiziertes Zeugnis. Alle verpflichtenden Bildungsangebote sind kostenfrei.
Freiwillige Leistungen können sein:
Weitere Leistungen, wie z.B. Fahrtkosten sind möglich. Diese unterliegen auch der SV-Pflichten.
Der Bundesfreiwilligendienst, kurz BFD genannt, bietet jungen Menschen unter 27 Jahren (U27) und lebenserfahrenen älteren Menschen ab 27 Jahren (27plus) ohne Altersbeschränkung die Möglichkeit, sich für einen zeitlich befristeten Zeitraum sozial zu engagieren. Auch Freiwillige aus dem Ausland können sich bewerben.
BFD mit Flüchtlingsbezug
Seit 2015 besteht die Möglichkeit einen BFD mit Flüchtlingsbezug zu leisten. Dieses Angebot richtet sich an einheimische Freiwillige, die in der Flüchtlingshilfe aktiv werden wollen und an Flüchtlinge mit voraussichtlichem Bleiberecht und Beschäftigungserlaubnis.
Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Regelzeit bis zu 12 Monaten. Die maximale Dauer beträgt 18 Monate. Eine Verkürzung oder Verlängerung in diesem Rahmen ist grundsätzlich möglich.
Neben der Vollzeitform (39 Stunden/Woche) bietet sich die Möglichkeit für Freiwillige ab dem 27. Lebensjahr, sich für ein Engagement in Teilzeitform mit mindestens 20,5 Stunden zu entscheiden.
Auch für Alleinerziehende unter 27 Jahre ist auf Antrag ein BFD in Teilzeitform möglich.
Auf Anfrage beraten wir Sie gerne über den BFD und mögliche Tätigkeiten und senden Ihnen Kontaktdaten von Einrichtungen zu, damit Sie sich dort bewerben und vorstellen und möglichst auch eine Hospitation vorab absprechen können.
Wenden Sie sich gerne an uns.
Der Freiwilligendienst kann in den unterschiedlichsten sozialen Einrichtungen der Caritas und Kirche abgeleistet werden, sofern diese Einrichtungen als BFD-Einsatzstelle staatlicherseits anerkannt sind.
Einsatzstellen können Kindertagesstätten, stationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe, katholische Jugendverbände, Pfarrgemeinden und Hochschulgemeinden, Krankenhäuser, Altenheime, Wohngemeinschaften, Sozialstationen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und für Wohnungslose, Tafeln und Sozialkaufhäuser, Bildungshäuser, Caritaszentren u. a. sein.
Der Bundesfreiwilligendienst bietet Interessierten die Möglichkeit, sich zeitlich befristet sozial zu engagieren, um damit neue Erfahrungen zu sammeln.