„Ein verantwortungsloser und unkooperativer Politikstil – das ist das, was die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger und ihr Staatssekretär Gerd Krämer veranstalten“, sagt Pfarrer Martin Slenczka, Vorstandsmitglied der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen: „Die Sozialministerin und ihr Staatssekretär hatten dem Liga-Vorstand vor 5 Monaten verbindlich zugesagt, im Streit der Liga mit den Krankenkassen um eine angemessene Vergütung in der ambulanten Pflege auf Vorstandsebene ein Schlichtungsgespräch zu moderieren.
Dieses Gespräch war für den 03.12.03 terminiert. Zur Überraschung des Ligavorstandes waren weder die Ministerin noch ihr Staatssekretär zugegen. Sie wollten sich von einem Abteilungsleiter vertreten lassen. Auch die Vorstandsebene der Krankenkassen fehlte und schickte ihre Verhandler. Damit wurden alle Zusagen der Ministerin unterlaufen. Die Liga sagte auf diese Brüskierung hin das Gespräch ab.
Hintergrund dieses – geplatzten – Schlichtungsgesprächs: Die Liga hatte nach den gescheiterten Verhandlungen mit den Krankenkassen neben einer Klage vor dem Landessozialgericht auch Rechtsaufsichtsbeschwerde beim dafür zuständigen hessischen Sozialministerium eingelegt. Denn: „Die Kassen nutzen ihre Monopolstellung schamlos aus, seit 1997 haben sie die Vergütung in der ambulanten Pflege nicht mehr angepasst und verweigern bis heute jede Erhöhung.“, so Slenczka. Mit dramatischen Auswirkungen: Die Dienste der Liga, die rund 18.000 Pflegebedürftige (60 Prozent) in Hessen versorgen, können schon seit Jahren nicht mehr kostendeckend arbeiten und sind daher akut in ihrer Existenz gefährdet.
Die Kassen können ihre Monopolstellung deshalb ausnutzen, weil bislang aufgrund einer Gesetzeslücke eine neutrale Schlichtungsstelle fehlt. „Und weil die Ministerin – statt ihrer Verantwortung als Aufsicht gerecht zu werden – wie bei der Kürzungsliste der »Operation Sichere Zukunft« – auf Tauchstation geht“, kritisiert Slenczka.
Auch wenn ab 2004 das so genannte Gesundhei tssystem-Modernisierungsgesetz ( GMG ) eine Schiedsperson für den Bereich der ambulanten Pflege vorsieht, muss die Besetzung dieser Stelle zwischen den Vertragspartnern – also der Liga und den Krankenkassen – vereinbart werden. Die bisherigen Erfahrungen in den Verhandlungen lassen hinsichtlich einer Einigung mit den Krankenkassen nichts Gutes hoffen. Bei Nichteinigung muss das Ministerium eine Schiedsperson benennen. Nach ihrem bisherigen Verhalten ist mit einem verantwortungsvollen Agieren der Sozialministerin nicht zu rechnen.
„Für die Träger unserer ambulanten Dienste bedeutet das, dass wir weiter auf eine weitsichtige Entscheidung des Landssozialgerichts mit einer angemessen Vergütungserhöhung für 2003 und die Folgejahre setzen – bis dahin müssen wir irgendwie versuchen, die Defizite auszugleichen “, damit nicht die gesamte ambulante Versorgungsstruktur mit häuslicher Krankenpflege in Hessen wegbricht“, sagt Liga-Vorstandsmitglied Slenczka.
Die Klage gegen die Krankenkassen wird geführt von den Spitzenverbänden der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie ihren angeschlossenen Mitgliedseinrichtungen: die Arbeiterwohlfahrt (Landesausschuss Hessen), die Caritasverbände für die Diözesen in Hessen, das Deutsche Rote Kreuz (Landesverband Hessen), die Diakonischen Werke in Hessen, der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen und der Paritätische Wohlfahrtsverband (Landesverband Hessen).
Für Rückfragen steht Pfarrer Martin Slenczka zur Verfügung unter Fon: 0561/1095-301.