Um
25.000 Euro hat der Caritasverband für die Diözese Mainz die Wilhelm Emmanuel
von Ketteler-Stiftung aufgestockt. Das Geld stammt aus der Hinterlassenschaft
einer Frau aus Viernheim, die dem Caritasverband eine erhebliche Summe vererbt
hat. Für den Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Mainz übergab
Diözesancaritasdirektor Peter Deinhart die Summe an Stiftungsdirektor Wilhelm
Schulze von der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung. Beide nahmen es zum
Anlass, in einem Pressegespräch am Dienstag, 23. Januar, in Mainz die
nachhaltige Wirkung einer Stiftung zu erläutern und zu weiteren Stiftungen
einzuladen. Die Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung ist eine caritative
Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Mainz. Unter ihrem Dach können komfortabel
und mit wenig Verwaltungsaufwand unselbständige Treuhandstiftungen angelegt und
geführt werden. Sie haben jeweils eigene, durch den Stifter festgelegte
Zweckbestimmungen und können auch unter eigenem Namen geführt werden.
Aufgabe
des Caritasverbandes für die Diözese Mainz sei es im wesentlichen, die Dienste
und Einrichtungen der Caritas in der Diözese Mainz zu stützen und zu stärken,
sagte Deinhart. Das tue der Diözesancaritasverband zum Beispiel durch
vielfältige und hochwertige Fortbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, durch Interessenvertretung für arme und benachteiligte Menschen,
Beratung in wirtschaftlichen Fragen, durch neue Ideen und Impulse und durch
Förderung innovativer Projekte.
Erträge
aus Stiftungsmitteln sichern Zukunft
Viele
Jahre lang sei diese Arbeit vor allem durch Zuschüsse aus der Kirchensteuer
finanziert worden, sagte Deinhart. Mit rückläufigen Kirchensteuereinnahmen
wachse die Notwendigkeit, zunehmend auch andere Quellen zu erschließen. Eine
dieser Quellen seien Erträge aus Stiftungsmitteln.
Wilhelm
Emmanuel von Ketteler-Stiftung – vor sechs Jahren gegründet
Vor
sechs Jahren, Ende des Jahres 2000, habe der heutige Kardinal Karl Lehmann die
Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung gegründet, erläuterte Deinhart. Sie ist
als caritative Gemeinschaftsstiftung konzipiert worden. Sie besteht aus einer
Dachstiftung, deren Stiftungszweck die Förderung der Caritas im Bistum Mainz
ist, und einer Reihe von unselbständigen Unterstiftungen, die einen eigenen
Namen führen und deren Stiftungszweck vom jeweiligen Stifter festgelegt werden
kann. Einzige Bedingung: Auch die unselbständigen Stiftungen müssen einen
sozialen Zweck bedienen. Seitdem sind unter dem Dach der Wilhelm Emmanuel von
Ketteler-Stiftung 18 unselbständige Stiftungen mit einem Stammkapital von
inzwischen über 3,2 Millionen Euro entstanden.
Vermächtnis
einer Frau aus Viernheim
Eine
Frau aus Viernheim hat der Caritas in der Diözese Mainz eine nicht unerhebliche
Summe vererbt. Diese Summe sei nicht präzise für einen bestimmten Zweck
festgelegt worden, sagte Heinrich Griep, Justiziar des Caritasverbandes für die
Diözese Mainz. Deshalb habe sich der Caritasverband für die Diözese Mainz
entschieden, mit einem Teil des Geldes die Dachstiftung aufzustocken und so die
eigene Zukunft zu sichern. Die andere Hälfte habe er an den Caritasverband
Darmstadt weitergegeben, in dessen Einzugsbereich die Erblasserin gelebt hat.
Dieser habe die Summe bereits kurz vor Weihnachten in die „Caritasverband
Darmstadt-Stiftung“ eingebracht, eine der unselbständigen Unterstiftungen unter
dem Dach der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung, deren Stiftungszweck die
Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben des Caritasverbandes Darmstadt ist.
Manche
Stiftungen sind mehrere hundert Jahre alt
Stiftungsdirektor
Wilhelm Schulze wies darauf hin, dass Stiftungen grundsätzlich „auf Ewigkeit
hin“ angelegt sind. Außergewöhnliche und ungerechte Ereignisse wie die Säkularisation
oder der Einzug von Kirchenvermögen durch die Nationalsozialisten können der
„Ewigkeit“ zwar Grenzen setzen. Schulze machte aber auch darauf aufmerksam,
dass es eine Reihe von Stiftungen gibt, die mehrere hundert Jahre alt sind.
Stiftungskapital
bleibt erhalten
Anders
als die Spende, die zeitnah verbraucht werden muss, bleibt bei Stiftungen das Stiftungskapital
erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks stehen nur die Zinserträge zur
Verfügung. Innerhalb von etwa 25 Jahren wird bei einer Stiftung eine Summe erbracht,
die dem ursprünglich eingezahlten Stammkapital entspricht, während dieses ungeschmälert
erhalten geblieben ist.
Bei
unselbständigen Stiftung kaum Verwaltungskosten
Bei
unselbständige Stiftungen, die unter dem Dach der Wilhelm Emmanuel von
Ketteler-Stiftung geführt werden, fallen kaum Verwaltungskosten an, wie Schulze
erläuterte. Das Mindestkapital für eine unselbständige Stiftung soll 10.000
Euro betragen. Es kann jederzeit durch Zustiftungen auch in kleineren und
kleinen Beträgen aufgestockt werden. Der Staat fördert das Engagement der
Bürger für gemeinnützige Zwecke. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können
zum Beispiel bis zu 20.450 Euro pro Jahr als Sonderabgabenabzug geltend gemacht
werden. Die Zuwendungen sind bei der Stiftung von der Erbschafts- und der
Schenkungssteuer befreit.
J. Otto Weber
Kontakt:
Stiftungsdirektor
Wilhelm Schulze, Geschäftsstelle der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung,
Holzhofstraße 8, 55116 Mainz, Fon: 06131/2826-288, Fax: 2826-287,
E-Mail: Ketteler-Stiftung@bistum-mainz.de
Internet:
www.ketteler-stiftung.de