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Pressemitteilung

Sparen auf Kosten der Kinder mit Behinderung

Die Bedingungen für Kinder mit Behinderung werden sich in den Kindertages-einrichtungen verschlechtern, wenn es nach den Plänen der hessischen Kom-munen geht.

Erschienen am:

25.11.2013

  • Beschreibung
Beschreibung

 Sparen auf Kosten der Kinder mit Behinderung
Kommunen blockieren Verhandlungen zur Integration behinderter Kinder
Die Bedingungen für Kinder mit Behinderung werden sich in den Kindertageseinrichtungen verschlechtern, wenn es nach den Plänen der hessischen Kommunen geht.
Seit über einem Jahr verhandelt die Liga mit den Kommunen über die Sicherung der Betreuungsqualität für Kinder mit Behinderung auf dem Niveau von 1999. Obwohl bei einem Gespräch mit Sozialminister Stefan Grüttner Ende Juni eine Fortschreibung des Status Quo zugesagt worden war, haben am Montag die Kommunalen Spitzenverbände die Verhandlungen abgebrochen.
Trotz einer erhöhten Landesförderung, wollen die Spitzenverbände der Kommunen und der Städte in Hessen die seit 1999 geltenden Vereinbarungen zur Integration von Kindern mit Behinderung durch Absenkung des Personaleinsatzes verschlechtern. Damit sollen die Mängel des Hessischen Kinderfördergesetzes, das ab dem 01. Januar 2014 in Kraft tritt, ausgeglichen werden.
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. bedauert und kritisiert die Haltung und Blockade der hessischen Kommunen bei den Verhandlungen zur Integration behinderter Kinder. "Hier soll Qualität gesenkt werden, um Geld zu sparen, obwohl das Land die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen verbessert hat", sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises "Kinder, Jugend, Frauen und Familie" und Liga-Verhandlungsführer, Thomas Domnick am 21. November in Wiesbaden.
"Wir haben in der hitzigen Debatte um das KiföG mit Nachdruck -aber leider vergeblich- darauf hingewiesen, dass die Integration von Kindern mit Behinderung im Gesetz zu regeln ist", so Domnick "und jetzt sehen wir, dass schon vor in Kraft treten des Gesetzes diese Kinder die ersten sind, die diesen Mangel ausbaden werden." Domnick forderte die künftige Landesregierung auf, das Thema Inklusion und deren konkrete Umsetzung im Hessischen Kinderförderungsgesetz verbindlich zu regeln.
Weniger Personalstunden und weniger Betreuungszeit für Kinder mit Behinderung drohen als Folge dieser Gesetzeslücke. Das Land Hessen hatte seine pauschale Förderung im Zuge des Hessischen Kinderförderungsgesetzes an-gehoben und mit den Kommunen einen Finanzierungsausgleich von jährlich durchschnittlich 424,5 Millionen Euro vertraglich geregelt.
"Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention wäre aus Sicht der Liga so-gar eine Verbesserung der Regelungen aus 1999 erforderlich. Aus Rücksicht auf die finanziellen Engpässe der hessischen Kommunen habe man jedoch auf weitergehende Forderungen verzichtet", sagte Domnick. Eine Verschlechterung der derzeit geltenden Bedingungen für behinderte Kinder in Kindertagesstätten sei aber nicht hinzunehmen. "Es wird am falschen Ende gespart: Je früher inklusive Bildung von Kindern gelingt, desto mehr Kosten spart langfristig die Öffentliche Hand", sagte Domnick.
Die Liga hatte gegenüber der Landesregierung wiederholt die Notwendigkeit betont, das Thema Inklusion und deren konkrete Umsetzung im Hessischen Kinderförderungsgesetz zu verankern und die Finanzierungsvoraussetzungen zu regeln, was jedoch nicht geschah. "Nun zeigt sich erneut, dass wir eine solche gesetzliche Regelung dringend brauchen", sagte Domnick.

Hintergrund-Information
Nach dem Willen der Kommunen soll bei Aufnahme eines Kindes mit Integrationsbedarf die Platzzahl einer Regelgruppe nicht wie bisher um fünf Kinder auf 20 Kinder abgesenkt werden, sondern nur noch um zwei Kinder auf 23. Ein solcher Einschnitt bei der Qualität der Kinderbetreuung ist aus Sicht der Liga nicht akzeptabel, weil diese Änderung zu Lasten der Betreuungszeit aller Kin-der geht.
Durch die kindbezogene KiföG-Pauschalfinanzierung entstehen durch Platzreduzierung bei den Kommunen Mindereinnahmen von ca. 10 Millionen Euro jährlich, die sich auf 26 Kommunen in Hessen verteilen.
Zudem planen die Kommunen, die bisher geltenden 15 zusätzlichen Fachkraft-stunden bei einem behinderten Kind in Teilzeit-Betreuung auf 10 Stunden abzusenken. Die Liga fordert eine Lösung mit durchschnittlich 15 zusätzlichen Fachkraftstunden für jedes Kind mit Behinderung, die dann je nach Hilfebedarf angepasst werden können. Auch muss der Tatsache Rechnung getragen wer-den, dass immer mehr behinderte Kinder einen Ganztagsplatz benötigen.
Die Liga befürchtet weiterhin, dass die Fachkräfte für Integration - also Erzieher und Sozialpädagogen - nicht mehr kontinuierlich in den jeweiligen Kindertagesstätten präsent sein werden. So soll es künftig möglich sein, dass die Betreuungskräfte nicht mehr von den einzelnen Kitas eingestellt werden, sondern jeweils direkt von der Kommune beziehungsweise von einem von ihr beauftragten Träger in die Einrichtungen geschickt werden. Dieses Modell erfordert zuerst, dass die Fachkräfte in das Team integriert werden müssen und nicht mehr angemessen in das Geschehen der jeweiligen Kindertagesstätte eingebunden sind. Dies führt zu Qualitätsverlusten in der Betreuung.
Vorläufig gilt die bisherige Rahmenvereinbarung weiter. Diese enthält jedoch weder eine Regelung für Kinder unter drei Jahren, noch ist sie an das Hessische Kinderförderungsgesetz angepasst, das zum 1. Januar 2014 die Umstellung auf eine kindbezogene Systematik der Landesförderung mit sich bringt. Dieser neue Finanzierungsmodus trägt bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung zu finanziellen Mindereinnahmen der Träger und zu Personalreduzierung in der Gruppe bei.

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