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Pressemitteilung

Segen und Fluch der Intensivmedizin - Tagung zur "Christlichen Patientenverfügung" fand hohes Interesse

Erschienen am:

14.12.1999

  • Beschreibung
Beschreibung

Pressemitteilung des Caritasverbandes für die Diözese Mainz
Nr. 55/1999 - 14. Dezember 1999.

Verantwortlich: J. Otto Weber - Fon 06131/2826-254 - Fax 2826-279
E-mail: caritas.mainz_presse@t-online.de

Tagung zur "Christlichen Patientenverfügung" fand hohes Interesse

Segen und Fluch der Intensivmedizin

Mainz. - Zweifellos: Die moderne Medizin, insbesondere die Intensivmedizin, rettet in einem bisher nicht gekannten Ausmaß menschliches Leben. Zugleich ist sie mit dem Vorwurf behaftet, in vielen Fällen menschenwürdiges Sterben zu verhindern. Professor Dr. Johannes Reiter, Moraltheologe an der Mainzer Universität, skizzierte bei einer gemeinsamen Fachtagung des Bischöflichen Ordinariates Mainz und des Caritasverbandes für die Diözese Mainz am 14. Dezember 1999 im "Haus am Dom" in Mainz diese beiden Pole, die Entscheidungen notwendig machen. Die gleichen Methoden und Techniken, die bei dem einen Patienten das Tor zur Wiedergesundung öffnen, können bei dem anderen Patienten zu einem langen, schmerzhaften Siechtum führen. Entscheidungen sind gefordert von Ärzten, Angehörigen und Freunden des betroffenen Patienten, der sich in einem kritischen Stadium selbst nicht mehr äußern kann. Es gilt dann, herauszufinden, was der mutmaßliche Wille dieses Patienten ist. Hilfreich ist es dann, wenn er im Vorfeld schon Festlegungen getroffen hat, wie er in einer kritischen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, mit sich umgegangen wissen will. Ein Instrument dazu ist die Patientenverfügung, eine zu gesunden Zeiten erfolgte Festlegung einer Leitlinie, wie im Falle der Krise verfahren werden soll. Aber auch diese macht Ermessensentscheidungen nicht überflüssig, die bei einer anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Ordinariatsrat Hans Jürgen Dörr Schwester Beata Maria Haller von der Ökuemnischen Hospizhilfe Worms, Rechtsanwältin Ursula Merker, Prof. Reiter und Prof. Dr. Sacha Weilemann, Facharzt für Innere Medizin und Intensivmedizin an der Mainzer Universitätsklinik, von verschiedenen Seiten beleuchteten.

Wie sehr das Thema "Patientenverfügung" unter den Nägeln brenne, zeige die hohe Teilnehmerzahl der Tagung, zu der weit über 100 Seelsorgerinnen und Seelsorger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege bei Sozialstationen, in Krankenhäusern und Altenheimen aus der ganzen Diözese Mainz und darüber hinaus gekommen waren, sagte in seiner Begrüßung Dr. Werner Veith, Abteilungsleiter beim Caritasverband für die Diözese Mainz und designierter künftiger Direktor des Caritasverbandes Darmstadt. Im Internet habe er kürzlich über 700 Eintragungen zu diesem Thema gefunden; vor einem Jahr seien es erst um die 70 gewesen. Das zeige, dass das Thema weit über den Kirchenraum hinaus zur Zeit von hohem Interesse sei.

Christliche Patientenverfügung

Veith riss schon an, was im Laufe der Tagung weiter entfaltet wurde: Es gibt viele unterschiedliche Formulare und Formeln als Vorlagen für Patientenverfügungen, die letztlich doch im Allgemeinen bleiben müßten und den konkret eintretenden Einzelfall nicht letztverbindlich regeln könnten. Die christlichen Kirchen seien in dieses Konzert mit einem eigenen Vorschlag zu einer Patientenverfügung eingetreten, die im Juli 1999 durch Bischof Karl Lehmann, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, und Präses Manfred Kock, den Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, vorgestellt worden sind und die von allen in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen christlichen Gemeinschaften mit getragen werden. Das Formular selbst, so Prof. Reiter, sei überwiegend neutral formuliert, habe aber vor dem Hintergrund der christlichen Moral Bestand. Es wolle als ethisch hochwertige Vorlage Menschen über den christlichen Bereich hinaus hilfreich sein. Eingebunden sei das Formular in eine erläuternde Broschüre, die den hohen Stellenwert des Lebens aus christlicher Sicht und die christliche Auffassung des Sterbens klar benenne.

Ärzte für Willensäußerung dankbar

Die Ärzte, betonte vor allem Prof. Weilemann, seien für jede vorgegebene Willensäußerung dankbar, die die Richtung notwendiger Entscheidungen anzeige. Auch wenn das im Einzelfall nicht einfach sei, müßten die Angehörigen und Freunde des Betroffenen in die Entscheidung der Ärzte mit eingebunden werden, betonte er.

Durch Vorsorgevollmacht ergänzen

Eine Patientenverfügung sei rechtlich bindend, so die Juristin Ursula Merker. Sie könne aber den konkret eintretenden Einzelfall niemals voraussehen und müsse deshalb immer ein Stück weit offen bleiben. "Falls ich in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe, will ich, dass man auf Maßnahmen verzichtet, die nur noch eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten würden", heißt es in einem Formulierungsvorschlag zum Beispiel. Das ist juristisch klar. Ob aber die Bedingungen erfüllt sind, ob wirklich die Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren ist, ob mögliche zu ergreifende Maßnahmen wirklich eine Sterbens- und Leidensverlängerung bedeuten oder nicht doch noch die Chance haben, zu einer erträglichen Wiedergesundung zu führen - das können und müssen die Ärzte zusammen mit Angehörigen entscheiden. Ursula Merker empfiehlt deshalb, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, aus der hervorgeht, wer aus dem Angehörigen- oder Freundeskreis bei diesen Entscheidungen mitwirken sollte. "Unter keinen Umständen sollte dies meine Tochter sein", hat Schwester Beata Maria Haller zu solchen Fragen schon wiederholt Menschen sagen hören. Da ist es hilfreich, wenn die oder der Betroffene schon frühzeitig Menschen benennt, denen sie oder er zutraut, dass sie Entscheidungen zu ihrem oder seinem (und man muss trotzdem hinzufügen: vermutlichen) Wohle fällen.

Anfang - aber nicht das letzt Wort

Aus der Hospizarbeit kennt Schwester Beata Maria Menschen, die schon seit Jahren im Wachkoma liegen. Man weiß zu wenig, was diese Menschen empfinden, wie sie das Leben empfinden. Ob sie sich selbst gewünscht hätten, dass man sie weiter am Leben erhält, ist mangels vorliegender Patientenverfügung auch unbekannt. Auch gibt es Menschen, die nach Jahren im Wachkoma wieder "aufgewacht" sind, sogar noch einmal zu einem einigermaßen eigenständigen Leben gefunden haben...Die Belastung für die Angehörigen ist groß, die Ungeduld wächst, aber sie wollen auch keine Pflichtverletzung begehen. Ärzte fragen mitunter, wie lange sie noch künstliche Ernährungsmittel verschreiben sollen - eine Frage, die Prof. Weilemann übrigens scharf als dem ärztlichen Ethos widersprechend verurteilt. - Dies alles zeigt den hohen Spannungsbogen, der noch viel Diskussionsstoff in sich birgt, wie er bei dieser Fachtagung angestoßen worden ist, bei Weitem nicht bewältigt werden konnte. "Gestatten wir es uns, geben wir uns die Freiheit, mit Tod und Sterben so umzugehen, wie es möglich ist. Der Tod ist das Radikalste, was uns im Leben widerfahren kann. Wir werden Erfahrungen machen, die wir jetzt noch nicht ahnen. Wir müssen dem Tod aber nicht mehr Hausverbot erteilen", sagte Hans Jürgen Dörr zum Ende der Tagung. Sie war ein Anfang - sicher nicht das letzt Wort.

J. Otto Weber

Hinweis: Die 24 Seiten starke Broschüre "Christliche Patientenverfügung" - Handreichung einschließlich eines Formulars - kann gegen Einsendung eines mit DM 3,00 frankierten DIN-A-5-Umschlages bezogen werden beim Bischöflichen Ordinariat, Dezernat Seelsorge, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz - oder beim Caritasverband für die Diözese Mainz, Postfach 1204, 55002 Mainz.

 

 

 
 

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