Limburg/Mainz/Fulda.- Für schwer vermittelbare und leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose fordert die Caritas-Landesarbeitsgemein-schaft „Soziale Sicherung“ (CLAG) in Hessen die Beibehaltung eines Leistungsrechts. Als Folge der Umsetzung des sogenannten „Hartz-Papiers“ befürchtet die CLAG eine dramatische Verschlechterung der Situation dieser ohnehin benachteiligten Bevölkerungsgruppe.
„Wir gehen davon aus, dass die Kommunen mit der Einführung des neuen „Sozialgelds“ ein entscheidendes Instrument zur Förderung von Langzeit-Arbeitslosen verlieren“, erklärt Ulrich Schäferbarthold, Leiter der Abteilung Fachdienste für besondere Lebenslagen beim Caritasverband Frankfurt und CLAG-Vorstandsmitglied. „Nach unserer Auffassung droht nämlich durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe der Wegfall von §18ff BSHG, `Hilfe zur Arbeit´. Das würde bedeuten, dass es künftig keine Rechtsgrundlage mehr gibt für Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern“, so Schäferbarthold.
Integration statt Ausgrenzung
Die CLAG will sicher stellen, dass Langzeitarbeitslose mit mehreren Problemlagen auch künftig gezielt gefördert werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung müsse eine Alternative für Menschen sein, die den steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind. Nach Auffassung der CLAG müssen vor allem auch die Menschen, die „ nicht gänzlich erwerbsunfähig“ sind, noch eine Chance auf Arbeit bekommen. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit sind auch weiterhin Förderinstrumente für leistungsgeminderte Menschen erforderlich. Dazu zählt auch ein dauerhaft subventionierter Arbeitsmarkt. Er ist für diese Menschen nach Meinung der CLAG unverzichtbar. Dies muss durch ein neues Leistungsrecht gewährleistet werden. „ Wir setzen auf Integration statt Ausgrenzung.“
Erfolgreiches Hilfenetz
Darüber hinaus ist laut CLAG eine effiziente Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und Sozialverwaltung mit den Wohlfahrtsverbänden zugunsten von Langzeitarbeitslosen unter dem Dach eines „Job-Centers“ zwingend.
D ie Verbände der Freien Wohlfahrtspflege verfügen über ein breit angelegtes Hilfenetz mit zahlreichen Beratungsstellen, das sie zur Unterstützung und Begleitung von Langzeitarbeitslosen einsetzen. Das praktizierte Fall-Management garantiert dabei hohe Effizienz. Hierdurch kann Menschen der Weg aus dem subventionierten Arbeitsmarkt in ungeförderte Arbeitsverhältnisse gebahnt werden. „Dies belegen auch unsere Erfahrungen mit Beschäftigungsprojekten: etwa ein Drittel der Maßnahmeteilnehmer und -teilnehmerinnen können durch qualifizierende Förderung wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden“, betont Ulrich Schäferbarthold.
Hinweis
Die Hessen-Caritas ist ein Zusammenschluss der Caritasverbände in den Diözesen Limburg, Mainz und Fulda. Mit ihren circa 22.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten sie insgesamt in rund 1.240 Einrichtungen jährlich etwa 650.000 Menschen Beratung.
Weitere Informationen:
Hermann Ohler, Geschäftsführer der CLAG, Caritasverband für die Diözese Mainz, Fon: 06131/2826-273, Email: hermann.ohler@caritas-bistum-mainz.de
CLAG-Vorstandsmitglied Ulrich Schäferbarthold, Caritasverband Frankfurt, Tel.: 069 –91331630 Email: ulrich.schaeferbarthold@caritas-frankfurt.de