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Untersuchung bescheinigt Einrichtungen von Diakonie und Caritas starke Erneuerungskraft: Heimerziehung in stetigem Wandel
Rheinland-Pfalz / Mainz. - Erneuerungskraft und Erneuerungswille der von Caritas oder Diakonie getragenen Einrichtungen zur Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz sind enorm. Das ist eines der Ergebnisse einer umfangreichen Studie, deren Ergebnisse Prof. Dr. Franz Hamburger auf einer Fachtagung in Mainz vor rund 150 leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe vorstellte. Verbessert hat sich auch die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft und der öffentlichen Jugendhilfe, besonders der Jugendämter, die ebenfalls Schwerpunkt der Untersuchung war. Auf diesem Gebiet freilich wurde zugleich auch noch erheblicher Verbesserungsbedarf insbesondere auf den Feldern Jugendhilfeplanung und Arbeit der Jugendhilfeausschüsse festgestellt. Nur etwa ein Drittel der Jugendämter, so die Studie des von Prof. Hamburger geleiteten Institus für Sozialpädagogische Forschung, erstellt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen Jugendhilfeplan, obwohl der Gesetzgeber dies vorschreibt. Und die Jugendhilfeausschüsse auf kommunaler Ebene, bestehend aus Fachleuten der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie weiterer Jugendexperten, nutzen die ihnen vom Gesetzgeber zugeschriebenen Möglichkeiten vielerorts nur unzureichend. Staatssekretär Dr. Joachim Hofmann-Götting vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium, der an der von Landesdiakoniepfarrer Frieder Theysohn und Diözesancaritasdirektor Mario Junglas moderierten Tagung von Anfang bis Ende teilgenommen hatte, lobte Caritas und Diakonie ob dieser Studie, die eine gute Grundlage zu weiteren Verbesserungen sei. Gerne habe das Ministerium diese Studie mitfinanziert, die von Caritas und Diakonie in Auftrag gegeben worden ist. Einen entscheidenden Einschnitt für die Kinder- und Jugendhilfe habe das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gebracht, das 1991 nach 20jähriger Diskussion in Kraft getreten ist, sagte Prof. Hamburger. Bis dato seien die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Vermeidung von Kriminalität vorrangige Aufgaben der Jugendhilfe gewesen, die sich quasi als Gnadenakt von oben dem betroffenen Jugendlichen zugewandt habe, um ihn zu bessern. Dieses Gesetz erst habe die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Jugendhilfe gestellt und ihr aufgetragen, für eine optimale Entwicklung des je betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen Sorge zu tragen. Und es habe festgeschrieben, dass das Kind bzw. der Jugendliche in Schwierigkeiten ein Recht habe auf soziale Fürsorge und Hilfe. Das mache es einerseits für die öffentliche Jugendhilfe, die Jugendämter, notwendig, für jedes in das Blickfeld der Jugendhilfe gelangte Kind und jeden Jugendlichen einen individuellen Jugendhilfeplan zu erstellen, der dessen bestmögliche Förderung im Blick hat. Für die Träger der freien Jugendhilfe auf der anderen Seite brachte das Gesetz die Notwendigkeit mit sich, ihre Angebote der Jugendhilfe zu differenzieren. Von den 42 Jugendhilfe-Einrichtungen mit 2300 Plätzen, die sich an der Untersuchung beteiligt haben, wurden in den neun Jahren seit Inkrafttreten des KJHG 327 nachhaltige Veränderungen festgestellt. Zum Beispiel wurden von den Heimen verstärkt Außenwohngruppen eingerichtet oder haben Häuser ihr Innenleben umstrukturiert, so dass familienähnliche Gruppen entstanden sind, die auch den Kindern und Jugendlichen mehr individuellen Spielraum zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit bieten. Neben der vollstationären Heimerziehung haben viele Heime auch Tagesgruppen geschaffen, in denen die Kinder und Jugendlichen tagsüber betreut werden, aber weiterhin in ihrer Herkunftsfamilie wohnen. Und neu eingerichtet wurde mancherorts auch die Sozialpädagogische Familienbetreuung, was bedeutet, dass eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge zeitlich begrenzt in einer Familie mit arbeitet und versucht, die in ihr vorhandenen Selbstheilungskräfte zu wecken. Erbracht hat die Studie aber auch, dass sich die Heime und die Jugendämter gegenseitig eine Kooperation zutrauen. Prof. Hamburger nannte dies eine günstige Voraussetzung für die Weiterentwicklung künftig verstärkter Zusammenarbeit. Glänzende Noten bekam die Studie in kritischen Würdigungen sowohl von der bundesverbandlichen Jugendhilfe wie von der Landespolitik. Wolfgang Trede, Geschäftsfüher der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, Frankfuret, bezeichnete sie als ein Stück Heimerziehungsforschung, um die Rheinland-Pfalz zu beneiden sei. Und Staatssekretär Hofmann-Götting sah durch die Studie zugleich nachgewiesen, dass Sparsamkeit und pädagogischer Fortschritt sich durchaus ergänzen können. Im Mittelpunkt müsse das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen stehen. Er freute sich zugleich, mitteilen zu können, dass in Rheinland-Pfalz trotz unlängst beschlossenen Sparhaushaltes für die Jugendhilfe auch noch Mittel zur Entwicklung weiterer Innovationen bereitstehen. |
Pressemitteilung
Heimerziehung in stetigem Wandel - Untersuchung bescheinigt Einrichtungen von Diakonie und Caritas starke Erneuerungskraft
Erschienen am:
27.01.2000
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