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Pressemitteilung

Gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, bessere Pflege, nachhaltige Finanzierung - aber wie?

In der Corona-Pandemie wurden Pflegekräfte extrem gefordert - gerade in der Altenhilfe, in der in Deutschland 1,2 Mio. Menschen beschäftigt sind. Sie haben Applaus geerntet, einer breiten Öffentlichkeit sind die schwierigen Arbeitsbedingungen und mangelnde Anerkennung für die Pflegearbeit erstmals bewusst geworden.

Erschienen am:

05.03.2021

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro – Pressestelle
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
pressestelle@caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

In der Branche sind die Probleme seit Jahrzehnten bekannt. Sie angehen heißt: Das gesamte System Pflege auf den Prüfstand stellen. Gute Pflege braucht ausreichend Personal. Damit der Beruf für möglichst viele Menschen attraktiv ist, braucht es gute Arbeitsbedingungen - das wiederum umfasst mehrere Aspekte: Gute Ausbildungsbedingungen für die Nachwuchsgewinnung, eine faire Bezahlung, die auch eine auskömmliche Vorsorge für das Alter zulässt eine Verbesserung der Personalausstattung durch ein verbindliches Personalbemessungssystem, verlässliche Dienstpläne -  insgesamt also weniger Druck im Arbeitsalltag. 

Eckpunkte für eine Pflegereform: Zulassung nur mit Tarif, Pflegebedürftige entlasten

Bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Entlohnung von Pflegekräften sind also nicht loszulösen von einer Reform der Finanzierung der Pflege, bei der die Kosten für die Pflegebedürftigen in Schach gehalten werden. 

Die Caritas hat hierzu Ideen und Vorschläge eingebracht. Parallel arbeitet das Bundesgesundheitsministerium schon länger an einer umfassenden Pflegereform, erste Eckpunkte sind seit Herbst bereits bekannt - einige gehen, aus Sicht der Caritas, in die richtige Richtung.

Nur noch Einrichtungen, in denen nach Tarif bezahlt wird!

Die Caritas setzt sich seit Jahren für die Anerkennung tariflicher Bezahlung in den unterschiedlichen Leistungssystemen ein. Wir begrüßen demnach die Idee, die Zulassung von Pflegeeinrichtungen künftig an die Bezahlung tariflicher Vergütungen zu knüpfen. Demnach würde, nur wer einen Tarifvertrag oder tarifliche Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vorweisen kann, eine Versorgung anbieten können. Das würde das Ende der Dumpinglöhne bedeuten, denn ein Tarifvertrag setzt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Vertreter_innen der Mitarbeiterschaft voraus. Das bedeutet aber nicht, dass es für alle Pflegekräfte in Deutschland einen einheitlichen Tarif geben muss, das Prinzip der Tarifautonomie gilt weiterhin.

Pflegebedürftige entlasten!

Die Caritas macht sich schon seit langem dafür stark, dass der Anteil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen, gedeckelt wird. Es darf nicht sein, dass sich nur die gehobene Mittel- und Oberschicht gute Pflege leisten kann! Die Caritas schlägt hier vor, dass die Pflegebedürftige nur in den sechsten Monaten nach Einzug in eine stationäre Einrichtung den vollen Eigenanteil an die Pflegekosten zahlen (zusätzlich zu den Kosten für Unterbringung und Verpflegung, die Pflegebedürftige voll zahlen), und dass danach eine Deckelung bei 500 Euro greift. Die Begrenzung der Eigenanteile darf kein Erbenschutzprogramm sein. Dieser Maximalbetrag würde im Laufe der Zeit kontinuierlich abnehmen. Die im Herbst bekannt gewordenen Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform beinhalten auch eine Deckelung der Eigenanteile, wenn auch ein wenig anders konzipiert.

Eckpunkte für eine Pflegereform: Finanzierung sichern und Pflege zu Hause stärken

Finanzierung sichern!

Die Pflegeversicherung muss zu einer echten Teilkaskoversicherung weiterentwickelt werden, die die Finanzierung der pflegerischen Leistungen Pflege sicherstellt. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das Solidarprinzip muss hier greifen. Die Caritas schlägt dafür eine einheitliche Versicherung für die gesamte Bevölkerung vor. Bei dieser soll die Prämie unabhängig vom eigenen Risiko, krank oder pflegebedürftig zu werden, bemessen sein. Eine Einbeziehung weiterer Einkommensarten zur Beitragsbemessung (auf Basis des steuerlichen Einkommens) sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würden die Einnahmen der Pflegeversicherung verbessern.

Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Ausbildung der Pflegekräfte oder die Finanzierung der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen ist eine Finanzierung aus Steuern zu überlegen. Zum Thema Finanzierung gehört auch die Notwendigkeit, die Bundesländer stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese sind per Gesetz gefordert, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen zu fördern. Die Länder müssen verpflichtend stärker zur Finanzierung der Investitionskosten herangezogen werden. 

Pflege zu Hause stärken!

Die meisten älteren Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben, deshalb ist dieser Punkt von großer Bedeutung. Er betrifft sowohl ambulante Pflegedienste als auch pflegende Angehörige und das Thema Live-In-Pflege durch Angestellte, oft aus dem Ausland.

Die Leistungen der ambulanten Pflegedienste müssen von den Pflegekassen besser refinanziert werden - in den letzten Jahren wurden viele Leistungen nicht oder unzureichend an die Bedürfnisse angepasst, mit dem Ergebnis, dass pflegebedürftige Menschen entweder mehr zuzahlen oder weniger Leistungen in Empfang nehmen mussten. Die Entwicklung der Leistungen der Pflegeversicherung muss mindestens an die Inflationsrate angepasst werden. Der Deutsche Caritasverband schlägt zudem vor, dass Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf ein festes Zeitkontingent beziehungsweise den Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Leistungskomplexen erhalten.

Die Caritas setzt sich seit Jahren mit eigenen Projekten für legale und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten von sogenannten "Live-in"-Pflegekräften ein und arbeitet europaweit für gerechte Standards, die für alle Seiten faire und sichere Arbeits- und Betreuungssituationen sicherstellen. Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums, zukünftig 40 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets zur Finanzierung einer Betreuungsperson mit legaler Beschäftigung zuhause umzuwidmen, ist begrüßenswert. Die Betreuung muss selbstverständlich im Einklang mit zuvor definierten gesetzlichen Vorschriften stattfinden - hier wurden bereits gemeinsam mit den Pflegeversicherungen Standards entwickelt. 

Viele Menschen werden auch von Angehörigen gepflegt. Das ist eine Leistung, die besser honoriert werden muss, zum Beispiel in der Rentenversicherung. Eine punktuelle Entlastung pflegender Angehöriger durch den Pflegedienst darf zum Beispiel nicht zu Abschlägen bei ihrer Rente führen. Auch ein Ausbau der Tages- und Kurzzeitpflege ist notwendig, um pflegende Angehörige zu entlasten. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Caritasverbandes.


  • Ansprechperson
Portrait einer Frau
Julia Gaschik
Referentin Kommunikation (verantwortl.)
+49 6131 2826-285
+49 6131 2826-285
julia.gaschik@caritas-bistum-mainz.de
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