Geplantes Hessisches
Kinderförderungsgesetz bedeutet
Qualitätsverlust in
Kitas
Auftrag zur
Integration von Kindern mit Behinderungen fehlt
Wiesbaden, 11. Dezember 2012- Die Liga der
Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen
kritisiert die im geplanten Hessischen
Kinderförderungsgesetz angelegte Absenkung
von Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen. Die
strukturelle Erhöhung
von Gruppenstärken, in Ausnahmefällen sogar über die
gesetzlich vorgesehene
Obergrenze von 25 Kindern pro Gruppe hinaus, sowie die
Verschlechterung
des Betreuungsschlüssels – also der
Fachkraft-Kind-Relation – seien bedenklich,
sagte Thomas
Domnick
, Direktor
des Caritasverbands für die Diözese Mainz und
Liga-Vorstandsmitglied am Dienstag in Wiesbaden. „Den
Bedürfnissen der Kinder
kann so nicht genügend Rechnung getragen werden“, so
Domnick
weiter.
Auch einen Auftrag zur Betreuung von Kindern mit
Integrationsbedarf in den hessischen
Kitas bleibe der Entwurf schuldig. „Das Gesetz müsste
explizit die Inklusion
als Ziel nennen und Regelungen vorgeben, die die Kommunen
in die Pflicht nehmen“,
sagte
Domnick
mit Blick auf die
UN-Behindertenrechtskonvention, der die
Landesregierung im Sommer zugestimmt hatte.
Einen Qualitätsverlust befürchtet die Liga auch durch die
geplante Absenkung von
Qualifikationsanforderungen für einen Teil der
Betreuungskräfte. So sieht der Gesetzentwurf
vor, dass Personen mit fachfremder Ausbildung künftig bis
zu 20 Prozent
des Kita-Personals ausmachen dürfen. „Diese Regelung
widerspricht dem
Fachkräftevorbehalt des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
und führt in der Praxis zu
einer weiteren Absenkung der Bildungs- und
Betreuungsqualität in Kindertageseinrichtungen“,
kritisierte Marek Körner, Referent für Soziale Arbeit
beim PARITÄTISCHEN
Wohlfahrtsverband Hessen.
Kritisch sehen die Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen
auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur tageweisen
Teilzeitbetreuung,
das so genannte Platz-Sharing. „Dieses Modell steht im
Widerspruch zu elementarpädagogischen
und bildungsorientierten Konzepten und Ansätzen“, sagte
Rita
Göhring
, Abteilung Gesundheit und Soziales
beim Deutschen Roten Kreuz in Hessen.
„Kita-Kinder profitieren von einer regelmäßigen Betreuung“,
betont
Göhring
weiter.
Die hessische Landesregierung wird noch im Dezember
den
Entwurf des Kinderförderungsgesetzes
zur ersten Lesung in den Landtag einbringen. Dies wird
die
Arbeit der hessischen Kindertagesstätten und
Tagespflegeeinrichtungen insbesondere
in den Kernbereichen „Finanzierung“ und „Personaleinsatz“ grundlegend verändern.