Einerseits betrifft dies den Mutterschutz nach Fehlgeburten und andererseits das Gewalthilfegesetz. Beide Reglungen sind wichtig für die Gesundheit und den Schutz von Frauen. Das Gewalthilfegesetz ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Istanbul Konvention und sichert den Rechtsanspruch auf Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder.
Im Bistum Mainz betreiben die beiden Ortsverbände des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) in Mainz und Gießen Frauenhäuser. Diese Einrichtungen bieten 12 Plätze für schutzsuchende Frauen und 17 Plätze für ihre Kinder. Daneben bieten beide Einrichtungen mit ihren Interventionsstellen auch Beratung für Frauen an, die Gewalt im engen sozialen Beziehungen erleben.
Die Pressemeldung des Deutschen Caritasverbands "Caritas begrüßt Einigung zum Gewalthilfegesetz" können Sie über folgenden Link aufrufen: Caritas begrüßt Einigung zum Gewalthilfegesetz