Mainz. – Die Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Mainz hat einstimmig ohne Enthaltungen eine neue Satzung beschlossen, die eine klare Trennung von Geschäftsführung und Aufsicht vorsieht. Künftig gibt es beim Caritasverband für die Diözese Mainz drei Verbandsorgane: die Vertreterversammlung, den Caritas-Aufsichtsrat und den Vorstand, der die Geschäfte des Verbandes führt. Damit wurde für den Diözesancaritasverband ein knapp zwei Jahre dauernder intensiver Beratungsprozess abgeschlossen, der in der Diözese Mainz auf allen Ebenen des Caritasverbandes geführt wurde und in den die Bezirkscaritasverbände intensiv einbezogen waren. Diese werden ihre Satzungen in nächster Zeit an der neu beschlossenen Satzung des Diözeanverbandes ausrichten.
Die künftige Vertreterversammlung wird kleiner sein als die bisherige. Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten sind gegenüber der bisherigen wesentlich aufgewertet. Sie nimmt in etwa die Funktionen der bisherigen Vertreterversammlung und des bisherigen Caritasrates wahr und tagt wenigstens zweimal pro Jahr. Unter anderem wählt sie die Mitglieder des Caritas-Aufsichtsrates (mit Ausnahme des Vorsitzenden, der vom Bischof von Mainz ernannt wird) und die Delegierten für die Vertreterversammlung des Deutschen Caritasverbandes. Sie nimmt die Tätigkeits- und Finanzberichte von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen und beschließt über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. In ihr vertreten sind die persönlichen und korporativen Mitglieder des Verbandes, die Kirchengemeinden, die Bezirkscaritasverbände und Fachverbände, ein Vertreter der Diözesanversammlung und der Mitarbeitervertretungen. Geleitet wird die auf vier Jahre gewählte Vertreterversammlung von der oder dem Vorsitzenden des Caritas-Aufsichtsrates.
Das neue Organ des Caritas-Aufsichtsrates hat fünf bis maximal elf Mitglieder und tagt wenigstens fünfmal pro Jahr. Der Caritas-Aufsichtsrat schlägt vor bzw. wählt nach festgelegten Verfahren die Vorstandsmitglieder des Verbandes. Unter anderem berät und kontrolliert er den Vorstand, nimmt dessen Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, Tätigkeits- und Finanzbericht entgegen, um diese kommentiert der Vertreterversammlung vorzulegen. Er entscheidet er über Art und Umfang der jährlichen Rechnungsprüfung.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der nach Vorschlägen des Caritas-Aufsichtsrates vom Bischof von Mainz berufen wird, und aus bis zu zwei hauptamtlichen Mitgliedern, die nach Wahl durch den Caritas-Aufsichtsrat vom Bischof von Mainz ernannt werden. Unter anderem leitet er den Verband im Rahmen der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätzen und Richtlinien und führt die laufenden Geschäfte. Die Mitglieder des Vorstandes unter Leitung des Vorsitzenden, der zugleich Sprecher des Vorstandes ist, sind gleichberechtigt und zu kollegialer Zusammenarbeit verpflichtet. Der Vorstand hat seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritas-Aufsichtsrat wahrzunehmen.
Genau so klar wie die bisherige betont die neue Satzung in der Präambel, dass „Caritas als Erfüllung des Liebesgebotes Christi zusammen mit Verkündigung und Gottesdienst zum Auftrag und zu den unverzichtbaren Lebensäußerungen der Kirche gehört“. Zum Aufgabenfeld des Verbandes heißt es, dass sich die Caritas dem gesamten Spektrum sozialer und caritativer Aufgaben in Staat, Kirche und Gesellschaft widmet. Der Caritasverband hilft Menschen in Not und unterstützt sie auf ihrem Weg zu mehr Chancengleichheit und einem selbständigen und verantwortlichen Leben. Er versteht sich als Partner Benachteiligter, verschafft deren Anliegen und Nöten Gehör, unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und tritt gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen entgegen, die zur Benachteiligung oder Ausgrenzung führen. In der Satzung bekundet der Caritasverband seinen Willen, Sozial- und Gesellschaftspolitik mitzugestalten, „insbesondere durch die Übernahme von Mitverantwortung für die Entwicklung bedarfsgerechter sozialer Infrastrukturen und die Mitwirkung an einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs-, Bildungs- und Beschäftigungsbereich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten“.
Zu Beginn der Vertreterversammlung hat der Vorsitzende des Caritasverbandes für die Diözese Mainz, Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt, die Notwendigkeit für eine neue Satzung damit begründet, dass sich in der sozialen Landschaft vieles verändert habe und das Aufgabengebiet der Caritas stark gewachsen sei. Auch seien neue gesetzliche Bestimmungen erlassen worden, denen es Rechnung zu tragen gelte. Anliegen der neuen Satzung sei es, die Zuordnung der verschiedenen Arten der Mitgliedschaft zu klären und die Verantwortung für die Arbeit des Verbandes sachgerecht zu verteilen. Zum Ende der Sitzung waren Eberhardt wie der gesamte Vorstand erleichtert über das eindeutige Ergebnis, das die Mühe knapp zweijähriger vielfältiger Überlegungen und Diskussionen belohne.
J. Otto Weber