Mainz, den 09.02.2011
Caritasverbände fordern Konsequenzen nach dem Tod einer
abgeschobenen Kosovarin
Die Caritasverbände in Rheinland-Pfalz begrüßen die Zusage des
rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch, im Zusammenwirken mit der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn der in den
Kosovo abgeschobenen Borka T. eine schnelle Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen
und ihnen einen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen. Borka T. war am
07. Dezember 2010 mit ihrer Familie aus Mayen in den Kosovo abgeschoben worden
und nach ihrer Rückführung verstorben. Zurzeit leben ihr Sohn und ihr Mann in
Südserbien. Diesen tragischen Fall nehmen die Caritasverbände in
Rheinland-Pfalz zum Anlass, eine Überprüfung des zurzeit bestehenden Abschiebeverfahrens
in Hinblick auf Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen und der
Rückführung von Minderheiten zu fordern.
So darf es nach Ansicht der Caritas grundsätzlich keine Abschiebung
von Menschen geben, die krank sind und
medizinisch behandelt werden müssen. Wenn dennoch an einer Abschiebung festgehalten
wird, muss eine adäquate Behandlung im Herkunftsland sichergestellt sein. Dabei
reicht es nicht, sich auf allgemeine Auskünfte des Auswärtigen Amtes zu
berufen, sondern die Behandlung muss im Einzelfall sicher gestellt sein. Dies
war im Fall von Borka T. offenbar nicht gewährleistet: Die Frau litt an einer
psychischen Erkrankung und wurde daher vor ihrer Abschiebung intensiv durch die
Psychosoziale Fachstelle für Flüchtlinge beim Fachdienst Migration der
Caritasgeschäftstelle in Mayen beraten und erhielt eine Trauma-Therapie. Aufgrund
ihrer schweren Traumatisierung wurde unter Einsatz aller rechtsstaatlich
möglichen Mittel zwar versucht, ein Abschiebehindernis zu erreichen, was aber
nicht gelang.
Ebenso fordern die Caritasverbände, keine Abschiebung
von Menschen vorzunehmen, die von sich
abzeichnenden Verbesserungen im Aufenthaltsrecht profitieren könnten. Nach den
Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November 2010 hätte der 14jährige
Sohn der Familie ein Bleiberecht in Deutschland bekommen können, das aufgrund
der Minderjährigkeit des Jungen auch für die Eltern gegolten hätte. Der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in Rheinland-Pfalz,
Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt fordert daher, dass in solchen Situationen
schnell die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit keine Abschiebungen
mehr bis zur Umsetzung der Beschlüsse vorgenommen werden.
Weitere Informationen:
Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Referat
Migration, Willi Mayer,
Telefon (0651) 94 93-236 oder Mobil 0173 30 41
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