Diözese Mainz. – Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Mainz am 15. Mai 2004 u nter Leitung von Weihbischof Dr. Werner Guballa war ein letzter großer Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der neuen Satzung, die sich die Caritas in der Diözese Mainz durch einstimmigen Beschluss der damaligen Vertreterversammlung im Herbst 2003 gegeben hat. Unter anderem hat die neue Vertreterversammlung den neuen Caritas-Aufsichtsrat gewählt, der künftig den neuen hauptamtlichen Vorstand des Caritasverbandes zu kontrollieren hat. Als eine Art „Parlament der Caritas“ begleitet die Vertreterversammlung die Arbeit des Caritasverbandes kritisch und bestimmt die verbandspolitische Richtung mit. In der Regel tagt sie zwei mal pro Jahr.
In den neuen Aufsichtsrat des Diözesan-Caritasverbandes hat die Vertreterversammlung Dr. Wilhelm Westenberger, Mainz, gewählt, den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden des Caritasverbandes für die Diözese Mainz, sowie die beiden bisherigen Vorstandsmitglieder: die Mainzer Vorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), Inge Schilling, und Prof. Dr. Hans-Joachim Gehrmann, Groß-Zimmern. Weiterhin wurden Dr. Michael de Frénes, Kelsterbach, Prof. Dr. Alfred Malcherek, Mainz-Kostheim, und Jürgen Bank, Leutesdorf, in den neuen Aufsichtsrat gewählt. Weihbischof Dr. Werner Guballa war gemäß der neuen Satzung bereits zuvor vom Bischof von Mainz als Vorsitzender des Aufsichtsrates berufen worden.
In die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes wurden als Vertreter der Diözese Mainz gewählt: Rudolf Strauss, Worms, Jürgen Bank, Leutesdorf, und der Gießener Caritasdirektor Bernhard Brantzen. Peter Deinhart wurde als Vertreter des Caritasverbandes in die Diözesanversammlung gewählt. Er hatte diese Funktion bisher schon wahrgenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes und je einem Blumenstrauß verabschiedete Weihbischof Dr. Werner Guballa die bisherigen ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder Dr. Wilhelm Westenberger, Inge Schilling und Prof. Dr. Gehrmann aus ihrer alten Funktion, die sie zehn Jahre lang ausgeübt hatten. Er würdigte insbesondere die vielen Vorarbeiten und wertvollen Beiträge, die sie in den vergangenen zwei Jahren zur Ausarbeitung und Beschlussfassung der neuen Satzungen geleistet haben.
Auch Aufsichtsrat konstituierte sich
Im Anschluss an die Vertreterversammlung fand die konstituierende Sitzung des neuen Caritas-Aufsichtsrates statt. Das war möglich, weil vorsorglich dazu eingeladen worden war und alle neu gewählten Mitglieder zustimmten. Der Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender Weihbischof Dr. Werner Guballa zuvor schon satzungsgemäß vom Bischof von Mainz ernannt worden war, wählte Dr. Wilhelm Westenberger zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Er begrüßte, dass Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt, der bisherige Vorsitzende des Caritasverbandes für die Diözese Mainz, vom Bischof von Mainz zum Diözesancaritasdirektor und Vorsitzenden des neuen, nunmehr ausschließlich hauptamtlichen Vorstands berufen worden ist. Zu dessen zweitem Mitglied wurde Diözesancaritasdirektor Peter Deinhart gewählt. Der Aufsichtsrat beschloss, die dritte Vorstandsstelle, die nach der neuen Satzung möglich ist, vorerst nicht zu besetzen.
Satzungsreform war notwendig
Eine Reform der Satzungen der Caritasverbände in der Diözese Mainz war notwendig geworden, weil man Fehlentwicklungen wie zum Beispiel dem „Fall Dörffert“ in der Diözese Trier vorbeugen und zugleich geänderten staatlichen Rahmenbedingungen wie dem KonTraG-Gesetz (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) Rechnung tragen wollte. Unter Federführung des bisherigen Vorstands des Caritasverbandes für die Diözese Mainz waren die neuen Satzungen in dauerndem Kontakt mit dem Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, in zweijährigen Beratungen sehr intensiv vorbereitet und auf allen Ebenen des Caritasverbandsystems beraten worden. In der zweiten Jahreshälfte 2003 sind die neuen Satzungen, die parallele Strukturen bei den Bezirkscaritasverbänden Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms wie beim Caritasverband für die Diözese Mainz vorsehen, durch die jeweiligen damaligen Vertreterversammlungen beschlossen worden. Anliegen der neuen Satzungen ist es, durch Trennung von Geschäftsführung und Aufsicht auf allen Ebenen der Caritas in der Diözese Mainz ein Maximum an Klarheit und Transparenz zu schaffen.
Caritas – unverzichtbare Lebensäußerung der Kirche
„Caritas als Erfüllung des Liebesgebotes Christi gehört zusammen mit Verkündigung und Gottesdienst zum Auftrag und zu den unverzichtbaren Lebensäußerungen der Kirche.“ Mit diesem programmatischen, die Position der Caritas festschreibenden Satz beginnt die Präambel der neuen Satzung, in der auch klar ausgesagt wird, dass der Caritasverband unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs von Mainz steht. Das entscheidende Mitbestimmungsorgan sowohl bei den Bezirkscaritasverbänden wie beim Diözesancaritasverband ist jeweils die Vertreterversammlung. Diese wählt den jeweiligen Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender jeweils vom Bischof von Mainz ernannt wird.
Hauptamtlicher Vorstand
In der Diözese Mainz gibt es sowohl bei den Bezirkscaritasverbänden wie beim Diözesancaritasverband jeweils nur noch einen hauptamtlichen Vorstand. Er besteht aus dem oder der Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren hauptamtlichen Mitgliedern, die alle den Titel Caritasdirektor bzw. Caritasdirektorin tragen. Der Vorsitzende ist zugleich Sprecher des Vorstandes und leitet dessen Sitzungen. Grundsätzlich sind alle Vorstandsmitglieder gleichberechtigt. Der Vorsitzende wird vom Bischof von Mainz berufen. Der Aufsichtsrat kann dazu einen Vorschlag unterbreiten. Die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden nach Wahl durch den Aufsichtsrat ebenso vom Bischof von Mainz ernannt. Der Vorstand leitet den jeweiligen Verband. Er ist für die Ausführung der Beschlüsse der Verbandsorgane zuständig und diesen nach in der Satzung im einzelnen festgelegten Pflichten Rechenschaft schuldig.
Der Caritas-Aufsichtsrat
Der Caritas-Aufsichtsrat hat mindestens fünf und höchstens elf Mitglieder. Sein Vorsitzender wird vom Bischof von Mainz berufen, während die anderen Mitglieder von der jeweiligen Vertreterversammlung gewählt werden. Er tagt wenigstens fünf mal pro Jahr. Neben den schon erwähnten Rechten bei der Berufung des Vorstandes ist es seine vornehmste Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren und zu beraten. So befasst er sich zum Beispiel mit dem Jahresabschluss, dem Wirtschaftsplan sowie dem Tätigkeits- und Finanzbericht des Vorstandes sehr intensiv, bevor er sie zur endgültigen Verabschiedung an die Vertreterversammlung weiterleitet.
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist bei allen Caritasverbänden in der Diözese Mainz das Basisorgan. Sie ist das Parlament der Caritas. Bei den Bezirkscaritasverbänden setzt sie sich zusammen aus Vertretern der Caritasgruppen, der Kirchengemeinden, der korporativen Mitglieder und der Fachverbände. Die Vertreterversammlungen der Bezirkscaritasverbände wählen ihre Vertreter in die Vertreterversammlung des Diözesan-Caritasverbandes. In allen Vertreterversammlungen hat neu auch ein Mitglied der Mitarbeitervertretung der Caritasverbände Sitz- und Stimmrecht. Die Vertreterversammlungen wählen die Mitglieder in den Aufsichtsrat auf ihren jeweiligen Ebenen, sie geben Impulse in die Caritasarbeit und beschließen die vom Aufsichtsrat geprüften und kommentierten Rechenschaftsberichte und Zukunftsplanungen.
Neu: Kirchengemeinden sind Mitglieder
Der Caritasverband kennt wie bisher persönliche und korporative Mitglieder. Persönliches Mitglied kann werden, wer bereit ist, an der Erfüllung des Auftrags der Caritas mitzuwirken. Neu ist, dass die persönliche Mitgliedschaft künftig an die Zahlung eines Beitrags in Höhe von derzeit Euro 12,00 gebunden ist. Korporative Mitglieder sind Träger von Einrichtungen und Diensten, die Aufgaben der Caritas wahrnehmen. Erstmals ausdrücklich als Mitglieder aufgezählt sind in den neuen Satzungen die katholischen Kirchengemeinden. Sie repräsentieren die Caritas der jeweiligen Gemeinde, sind zum Beispiel durch die Kindergärten häufig auch Träger caritativer sozialer Einrichtungen. Künftig sind sie über eigene Vertreter fest in den Verbandsorganen verankert.
J. Otto Weber