Pressemitteilung des Caritasverbandes für die Diözese Mainz Verantwortlich: J. Otto Weber - Fon 06131/2826-254 - Fax 2826-279 |
Betreuung - ein wichtiger ehrenamtlicher Dienst Mainz - 25 Betreuerinnen und Betreuer haben an einem sieben Abende umfassenden Fortbildungsseminar teilgenommen, das der dem Mainzer Caritasverband angeschlossene Betreuungsverein "Menschen für Menschen" zusammen mit dem Katholischen Bildungswerk Mainz-Stadt veranstaltet hat. Beim Abschlußabend im Katholischen Bildungszentrum "Erbacher Hof" in Mainz überreichte ihnen der Vereinsvorsitzende Josef Bartmann die Teilnahmezertifikate. Er dankte ihnen für ihre Bereitschaft, ehrenamtlich Menschen zur Seite zu stehen, die durch körperliche, geistige oder seelische Behinderungen nicht oder nur ungenügend in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. 1992 war das frühere Vormundschaftsrecht durch das heute geltende Betreuungsgesetz abgelöst worden. Anliegen des Gesetzes ist es, die Menschen nicht alleine zu lassen, die etwa durch eine Behinderung, Krankheit oder Altersgebrechlichkeit ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Ihnen möchte der Gesetzgeber nach Möglichkeiten eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer zur Seite gestellt wissen. Zu ihrer Begleitung und Weiterbildung sind nach der Vorgabe des Gesetzes Betreuungsvereine zu schaffen, die entsprechend auch öffentlich gefördert werden. Einer davon ist der Betreuungsverein "Menschen für Menschen e. V.", der dem Caritasverband Mainz angeschlossen ist. Weitere Betreuungsvereine der Caritas gibt es in der Diözese Mainz unter anderem in Bingen, Worms, Darmstadt, Heppenheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Gießen, Büdingen, Lauterbach und Alsfeld. (Adressen im Telefonbuch, bei den Bezirks-Caritasverbänden oder bei Friedrich Maus vom Referat Allgemeine Lebensberatung des Caritasverbandes für die Diözese Mainz, Holzhofstraße 8, 55112 Mainz, Tel.: 06131/2826-286.) Das Gemeinwesen unseres Staates lebe davon, dass es Menschen gibt, die sich freiwillig für Andere engagieren, sagte Karin Klein-Desoy vom Betreuungsverein beim Abschluß des Fortbildungskurses in Mainz. Die Motive dafür seien vielfältig. Nicht wenige Menschen spürten, dass es nicht ausreiche, nach Staat oder Kirche zu rufen, ohne sich auch selbst zu engagieren. Andere seien zu einer Betreuung bereit aus dem Bewußtsein, dass alle Menschen aufeinander angewiesen sind und dass der Stärkere dem Schwächeren helfen müsse. Wieder andere seien deshalb zu einer Betreuung bereit, weil sie einen nahestehenden Menschen in der Verwandtschaft oder Nachbarschaft nicht im Stich lassen wollten. Fast alle machten die Erfahrung: Wenn ich etwas für andere tue, tue ich auch etwas für mich. Wenn es während einer Betreuung Schwierigkeiten gebe, mit denen sich die Betreuerin oder der Betreuer überfordert fühlten, könnten sie sich auch jederzeit an die für die zuständige Betreuungsbehörde wenden, sagte die Sozialarbeiterin Reinhild Ley von der Betreuungsbehörde der Stadt Mainz. Meike Ehrenhardt, Rechtspflegerin beim Amtsgericht Mainz, wies in einer kleinen Diskussionsrunde mit Expertinnen der für gesetzliche Betreuung zuständigen Behörden darauf hin, dass die Art und der Umfang einer Betreuung durch das Gericht festgelegt und auch geändert werden könne. Allein in der Stadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen gebe es derzeit - mit zunehmender Tendenz - 2700 laufende Betreuungen. Sabine Frada-Schäfer, zusammen mit Karin Klein-Dessoy Mitarbeiterin des Betreuungsvereins "Menschen für Menschen", bot den Absolventinnen und Absolventen des Kurses weitere Begleitung an. Der Verein lade zum Beispiel zu regelmäßigen Runden mit gegenseitigem Erfahrungsaustausch ein; aber auch Einzelgespräche seien möglich. Am Anfang des siebenteiligen Seminars gab es eine ausführliche Einleitung in das Betreuungsgesetz durch eine Richterin am Amtsgericht Mainz. Eine Rechtspflegerin beim Amtsgericht behandelte am zweiten Abend rechtliche und verwaltungstechnische Gesichtspunkte der Betreuung. Medizinische und psychologische Aspekte der Betreuung brachte sodann eine Ärztin vom Sozialpsychiatrischen Dienst zur Sprache. Die beiden Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins gaben an den folgenden Abenden Tips und praktische Hinweise zur einfühlsamen Gesprächsführung, zum Umgang mit den zu betreuenden Personen und - unterstützt durch eine Mitarbeiterin der Beratungs- und Koordinierungsstelle einer Sozialstation - zu den Hilfen der Caritas und anderer sozialer Dienste und Einrichtungen. J. Otto Weber Aktuelle Stichworte rund um die gesetzliche Betreuung Was will das Betreuungsgesetz? Beim Betreuungsgesetz, das am 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist, geht es um den Schutz für all jene Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten - teilweise oder ganz - nicht mehr selbst regeln können. Ihnen muß durch Beschluß eines Amtsgerichtes eine Betreuerin oder ein Betreuer an die Seite gestellt werden, die über all das die Hand halten, was der oder die Betreute nicht oder nicht mehr eigenverantwortlich tun kann. Damit wurden die frühere Entmündigung abgeschafft und die Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter Menschen verbessert. Wer muss betreut werden? Nicht selten werden alte Menschen zunehmend verwirrt. Aber genauso gibt es auch junge Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder auch infolge einer psychischen Erkrankung nicht im Stande sind, die Tragweite etwa von Rechtsgeschäften zu überblicken. Konkret zeigt sich das etwa darin, daß sie regelmäßige Zahlungen wie die Miete nicht mehr vornehmen, daß sie ihre Post nicht mehr erledigen können bis dahin, daß sie verwahrlosen. Betroffene können - soweit sie es selbst merken - für sich beim Vormundschaftsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer beantragen. Aber auch Dritte - Verwandte, Nachbarn, Bekannte - können diese Betreuung beim Vormundschaftsgericht anregen. Wie kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung? In jedem Fall kommt es zu einer persönlichen Anhörung der oder des Betroffenen durch einen Amtsrichter, der - wenn es anders nicht geht - auch ins Haus kommt. Er macht sich ein erstes Bild und kann dann noch Gutachten - zum Beispiel durch einen Amtsarzt oder einen Psychologen - erstellen lassen. Der Amtsrichter legt den genauen Umfang der Betreuung fest. Diese kann sich auf den Umgang mit Vermögen beschränken, sie kann aber auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einschließen - wenn es etwa um die Frage geht, ob jemand ins Altenheim sollte oder noch selbständig bleiben kann -, oder sie kann die Gesundheitsfürsorge betreffen, wenn es etwa darum geht, ärztlichen Beistand oder ambulante Hilfen zu organisieren. Der Amtsrichter muß dann für eine Betreuerin oder einen Betreuer sorgen, was durchaus nicht einfach ist. Manchmal bietet sich jemand aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft an. Nicht selten aber ist eine fremde Person zu suchen, die dazu bereit ist. Was tut ein Betreuungsverein? Zur Hilfe für den Amtsrichter, vor allem aber um betreuungsbereite Personen zu schulen und zu begleiten und Menschen für den Dienst des Betreuers zu motivieren, hat der Gesetzgeber sogenannte "Betreuungsvereine" vorgesehen. In den allermeisten Fällen sind sie in der Lage, dem Amtsrichter konkrete Personen zu benennen, die er zur Betreuerin oder zum Betreuer "bestellen" kann. Und sie sind auch bereit, die Betreuerinnen und Betreuer zu beraten und zu begleiten. In Einzelfällen, insbesondere in schwierigen, sind auch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine selbst bereit, eine Betreuung zu übernehmen. J. Otto Weber |
Pressemitteilung
Betreuung - ein wichtiger ehrenamtlicher Dienst - Fortbildung des Mainzer Betreuungsvereins der Caritas mit Katholischem Bildungswerk fand großes ...
Erschienen am:
14.04.2000
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