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Angebot

Intervention | Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Die Caritas bietet sichere Orte für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen, die Schutz oder Hilfe suchen.

Gerade deshalb müssen wir unverzüglich und konsequent handeln, wenn der Verdacht besteht, dass es zu Übergriffen durch ehren- oder hauptamtliche Mitarbeitende auf uns anvertraute Menschen kommt oder in der Vergangenheit gekommen ist. 

Angebote zum Gespräch mit unabhängigen Ansprechpersonen

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind weisungsunabhängig vom Bistum Mainz und der Caritas im Bistum Mainz. Sie stehen in keinem Dienstverhältnis mit dem Bistum oder der Caritas im Bistum Mainz und sind ehrenamtlich tätig. 

Die unabhängigen Ansprechpersonen sind verpflichtet, die jeweilige Koordinationsstelle Intervention über Ihre Meldung zu unterrichten und können Sie nicht anonym beraten. Ihre Informationen werden ggf. auch an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. (Flyer Meldewege) Eine anonyme Beratung/ Meldung ist bei den unabhängigen Ansprechpersonen nicht möglich. Dies folgt aus den Interventionsleitlinien des Deutschen Caritasverbands. Die Ansprechpersonen sind für die Aufnahme und Weitergabe von Meldungen von sexueller Gewalt im Bistum Mainz und bei der Caritas im Bistum Mainz verpflichtet.

  • Unabhängige Ansprechpersonen
Portrait einer Frau
Ute Leonhardt
Unabhängige Ansprechperson
+49 176 12539167
+49 176 12539167
ute.leonhardt@missbrauch-melden-mainz.de
Postfach 1421
55004 Mainz
Portrait einer Frau
Annetraud Jung
Unabhängige Ansprechperson
+49 176 12 53 92 45
+49 176 12 53 92 45
annetraud.jung@missbrauch-melden-mainz.de
Postfach 1421
55004 Mainz
Portrait eines Mannes
Volker Braun
Unabhängige Ansprechperson
+49 176 12539021
+49 176 12539021
volker.braun@missbrauch-melden-mainz.de
Postfach 1105
55264 Nieder-Olm

Meldung über die Hotline Intervention sexualisierter Gewalt beim Caritasverband für die Diözese Mainz

Neben der Meldung bei einer unabhängigen Ansprechperson können Sie über die Hotline Intervention bei sexualisierter Gewalt (Telefon +49 175 4176336) Kontakt mit der Koordinationsstelle Intervention des Caritasverbandes für die Diözese Mainz aufnehmen. 
  • Ich möchte anonym bleiben
  • Ich möchte eine Meldung machen
  • Ich möchte einen Antrag stellen
Ich möchte anonym bleiben

Ich möchte anonym bleiben

Wenn Sie selbst betroffen von sexualisierter Gewalt sind und anonym bleiben möchten, können Sie sich von externen Fachberatungsstellen beraten lassen.

Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber Kenntnis erhalten von Taten sexualisierter Gewalt, haben Sie als hauptamtlich oder ehrenamtlich Mitarbeitendende eine Meldepflicht.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle einer anonymen Beratung der Sachverhalt und alles, was Sie dort mitteilen dem Bistum nicht bekannt wird. Es erfolgt keine weitere Bearbeitung seitens des Bistums oder der Caritas. Es kann keine Meldung an die Ermittlungsbehörden erfolgen. 

Wenn Sie eine offizielle Meldung machen möchten, finden Sie alle Informationen im nächsten Reiter "Ich möchte ein Meldung machen".

Weitere Hilfeangebote

Beratungsangebote

 

 Hilfe-Portal

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden - aber auch online oder telefonisch.

hilfe-portal-missbrauch.de

 
 

Zwei Frauen sitzen auf einem Baumstamm vor einer Hauswand und sehen sich schweigend an

 

Übersichtsseite der Caritas "Beratungs- und Hilfeangebote für von sexualisierter Gewalt Betroffene"

Eine Sammlung von unterschiedlichen Hilfen für Betroffene, Hinweise auf Hilfesysteme und Fonds sowie Empfehlungen für Internetseiten und Online-Datenbanken, die darauf spezialisiert sind, Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind.

Zur Themenseite beim Caritasverband Deutschland
 

Caritas Logo Flammenkreuz

   

 

Meldepflicht für Haupt- und Ehrenamtliche

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende im Bistum Mainz und in der Caritas sind verpflichtet zur Meldung.

Flyer Meldewege

Seelsorge-Angebote

Angebot zum seelsorglichen Gespräch:

Sollten Sie als Betroffener oder Angehöriger ein seelsorgliches Gespräch wünschen, stehen Ihnen hierzu die Mitarbeitenden des Instituts für Spiritualität gerne zur Verfügung. Sie arbeiten unabhängig und sind niemanden gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Die Gespräche sind vertraulich.

 


Ich möchte eine Meldung machen

Ich möchte ein Meldung machen

Betroffene und Menschen, die einen Vorfall aus dem Bereich der Caritas melden möchten können sich ebenfalls an eine der unabhängigen Ansprechpersonen wenden 

Ablauf:

1. Schritt: Sie melden sich bei einer unabhängigen Ansprechperson

2. Schritt: Ihre Meldung wird entgegengenommen und an den Beauftragten für Intervention sexualisierter Gewalt der Caritas im Bistum Mainz weitergeleitet

3. Schritt: Der Beauftragten für Intervention sexualisierter Gewalt der Caritas im Bistum Mainz nimmt bei Rückfragen mit Ihnen Kontakt auf

4. Schritt: Prüfung des Sachverhalts auf strafrechtliche Relevanz unter Hinzuziehung externer juristischer Beratung

5. Schritt: Klärung des weiteren Vorgehens unter Hinzuziehung des Beraterstabs

6. Schritt: Meldung an die Ermittlungsbehörden (unabhängig von Verfolgbarkeit)

7. Schritt: ggf. kirchenrechtliche Voruntersuchung. Eine Voruntersuchung ist ein Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine kirchenrechtlich strafbare Handlung vorliegt. Ein solches kann auch dann durchgeführt werden, wenn ein weltliches Verfahren eingestellt wurde.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen für Betroffene der katholischen Kirche in Deutschland (UKA)

Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Es löst das bisherige Verfahren und die Zentrale Koordinierungsstelle ab. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Link zur Deutschen Bischofskonferenz

Ich möchte einen Antrag stellen

Antrag auf Anerkennung des Leids

Viele von (sexualisierter) Gewalt betroffene Menschen leiden über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe. Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid anzuerkennen, ist die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des Leids.

Über die unabhängigen Ansprechpersonen können Betroffene von sexuellem Missbrauch seit 2011 Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen. Hierzu gehören materielle Leistungen, Übernahme von Therapiekosten sowie Übernahme von Paartherapiekosten. 

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit Sitz in Bonn entscheidet über den Antrag auf materielle Leistungen. Falls Sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bei der zuständigen Stelle im Bistum.

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, kann das für Sie eventuell sehr belastend sein, da Erinnerungen und das damit verbundene Leid wieder spürbar werden können. Wir empfehlen deshalb, den Antrag im Beisein oder mit Hilfe einer unabhängigen Ansprechperson oder einer vertrauten Person auszufüllen. 

Für weitere Information zum Ablauf und weitere Fragen der Antragstellung siehe Anerkennungsordnung (Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids).

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen für Betroffene der katholischen Kirche in Deutschland (UKA)

Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Es löst das bisherige Verfahren und die Zentrale Koordinierungsstelle ab. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Link zur Deutschen Bischofskonferenz

  • Ansprechperson beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Portrait eines Mannes
Stefan Wink
Beauftragter für Intervention sexualisierter Gewalt
+49 6131 2826-293
+49 175 4176336
+49 6131 2826-293 +49 175 4176336
intervention@caritas-bistum-mainz.de

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 100,4 KB

Flyer Meldewege DiCV Mainz

Verfahrensabläufe bei einer Meldung von Verdacht auf sexualisierte Gewalt/sexuellen Missbrauch in der Caritas im Bistum Mainz
PDF | 323,5 KB

Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjähri-gen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen

PDF | 198,3 KB

Antragsformular zur Anerkennung des Leids

elektronisch ausfüllbar
PDF | 147,3 KB

Interventionsordnung Bistum Mainz

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst | Interventionsordnung
PDF | 169,8 KB

Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene (Caritas)

Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene in Gliederungen und Mitgliedsorganisationen des Deutschen Caritasverbandes entsprechend dem Verfahren der Deutschen Bischofskonferenz
PDF | 312,5 KB

Präventionsordnung des Bistum Mainz

Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Mainz.
PDF | 461,5 KB

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Ordensobernkonferenz

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften der Deutschen Ordensobernkonferenz
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Wichtige Hinweise

  • Prävention gegen sexualisierte Gewalt
  • Intervention | Hilfe bei sexualisierter Gewalt
  • Transparenzerklärung
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