Ingelheim/Mainz. Die Caritas im Bistum Mainz fordert, Menschen in Abschiebungshaftverfahren weiterhin einen Pflichtanwalt zur Seite zu stellen und damit die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. "Für die rechtliche Vertretung von Ausreisepflichtigen in Abschiebungshaftverfahren durch einen Pflichtanwalt hatten wir uns jahrelang eingesetzt, und 2024 ist diese endlich eingeführt worden", sagte Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick am Mittwoch. "Dass die Bundesregierung hier eine ‚Rolle rückwärts‘ plant, ist irritierend." Wie wichtig ein verpflichtend anwaltlicher Beistand in Abschiebungshaftverfahren ist, zeige auch die Jahresauswertung des in der Abschiebungshaft Ingelheim angesiedelten Caritas-Beratungsprojekts, so Adick weiter. So waren im Jahr 2024 erneut viele Menschen zu Unrecht in der Abschiebungshaft in Ingelheim inhaftiert. Von den insgesamt 58 Menschen, die die Caritas 2024 in Ingelheim bei rechtlichen Interventionen unterstützte, wurden 13 aufgrund fehlerhafter Haftbeschlüsse aus der Haft entlassen.
"Unser Projekt ermöglicht seit mehr als 20 Jahren konkrete rechtsanwaltliche Unterstützung für Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können", sagte Adick. "Aber der Gesetzgeber ist hier eindeutig in der Pflicht. Sollte der so genannte Pflichtanwalt nun wieder abgeschafft werden, müssten wir unser Engagement auf den Prüfstand stellen. Wir können als Caritas diese wichtige Aufgabe nicht dauerhaft alleine schultern."
Laut Auswertung des Caritas-Beratungsprojekts in der Abschiebungshaft in Ingelheim wurden von den insgesamt 58 Menschen rechtsanwaltlich unterstützten Menschen 13 Personen aus der Abschiebungshaft entlassen, 27 in ihr Heimatland abgeschoben, 17 wurden in ein anderes EU-Land zurückgeführt (Dublin-Regelung) und einer in ein anderes Bundesland verlegt.
Im Nachhinein wurde in 11 dieser Abschiebungsfälle von höheren Gerichtsinstanzen die angeordnete Haft für rechtswidrig erklärt. Die Betroffenen waren zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits schon abgeschoben beziehungsweise zurückgeführt worden. Die kürzeste Haftdauer betrug vier Tage, die längste 142 Tage. Abschiebungshäftlinge sind in der Regel keine Straftäter. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Straftäter werden in der Regel aus dem Regelvollzug abgeschoben.
Das unabhängige Beratungsprojekt in der Abschiebungshaft in Ingelheim besteht seit dem Jahr 2001. Der Caritasverband für die Diözese Mainz finanziert neben der Beratungsstelle auch den Caritas-Rechtshilfefonds zur Finanzierung von Rechtsberatung. Das Projekt wird aktuell vom Caritasverband Mainz durchgeführt. Insgesamt investiert die Caritas hier jährlich mehr als 40.000 Euro.