Das neue "Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz" (KDG) regelt für kirchliche Einrichtungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, mit dem Ziel, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen.
In der Kindertagesstätte ist die Beachtung der Datenschutzvorgaben Führungsaufgabe und betrifft die strukturelle Beachtung, ebenso wie die Schulung von Personal.
Kindertagesstätten sind bei ihrem Auftrag darauf angewiesen, personenbezogene Daten der betreuten Kinder und ihrer Familien zu nutzen.
Projekte mit Kindern werden auf vielfältige Weise dokumentiert, einzelne Spielsituationen werden fotografiert und bilden die Grundlage für Gespräche mit Eltern.
Über die Betreuung der Kinder ergeben sich für Mitarbeitende mitunter tiefe Einblicke in die Familien. Hier ist der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten nicht nur Qualitätsmerkmal, sondern auch wesentliche Voraussetzung für den respektvollen und würdigen Umgang mit Kindern und ihren Familien.
Ziele:
- Kenntniserwerb über die Inhalte des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz
- Handlungssicherheit von Trägern und Leitung über die Umsetzung und Aufgaben
- Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten
Inhalte:
- Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen und weitere Gesetze
- Umsetzungsaspekte erarbeiten nach Praxisbeispielen der Kursteilnehmenden bzw. Beratungsanfragen
- Belehrung zum Datenschutz bei Neueinstellungen, bei Eltern, Elternvertretung, Ehrenamtlichen: Wie erfüllt der Träger die Belehrungspflicht? (Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis gemäß § 5 KDG)
- Beachtung von Regelungen zum Umgang mit Fotohandys, Facebook, Messengerdiensten etc.
- Fotodokumentation von Projekten, Festen, usw.: Welche Einwilligung ist einzuholen? Was sind öffentliche Veranstaltungen?
- Aushänge im Kindertagesstätten-Bereich, Adresslisten von Kindern, Übergabebücher und Portfolioordner der Kinder: Welche Regeln sollten beachtet werden?
- Entwicklungsbeobachtung: Haben Eltern das Recht auf Einsicht aller Unterlagen - auch handschriftliche Notizen? Was geschieht damit nach Verlassen der Kindertagesstätte?
- Persönlichkeitsrechte des Personals: Was darf der Träger bekannt geben? Welche Unterlagen sind unter Verschluss zu halten?
- Was tun, wenn Datenschutzverletzungen vorliegen, wer meldet die Verletzung und an wen?
Methoden:
- Theoretische Impulse
- Praxisbeispiele
- Aufgaben an Fallbeispielen
Hinweise an die Teilnehmenden:
Während der Fortbildung können, nach Bedarf, anonymisierte Praxisbeispiele eingebracht werden.
Die Inhalte der Fortbildung haben einen Bezug zum QM-System der Kindertagesstätten: Kapitel 13 "Schutz des Kundeneigentums".
Zielgruppe
Träger, Trägerbeauftragte, Trägerbevollmächtigte, Geschäftsträger:innen, Leitungskräfte und stellvertretende Leitungen von katholischen Kindertagesstätten und Familienzentren im Bistum Mainz
Max. Teilnehmerzahl
18
Kosten
65,00 €
Veranstaltungsnummer
K26_MP_4